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TIERVERSUCH/803: Gesetzliche Vorgaben für Tierversuche noch immer ungenügend (TSB)


Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes - 23. April 2020

Internationaler Tag des Versuchstiers (24.4.)

Gesetzliche Vorgaben für Tierversuche noch immer ungenügend


Anlässlich des Internationalen Tags des Versuchstiers am 24. April mahnt der Deutsche Tierschutzbund erneut an, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Tierversuchen in Deutschland nach wie vor ungenügend sind - selbst zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Tierversuchsrichtlinie.

"Es ist beschämend und in keiner Weise zu rechtfertigen, dass die Bundesregierung noch nicht einmal die Vorgaben richtig umsetzt, die die EU ihren Mitgliedstaaten vorgibt. Dass wir diesen Umstand seit nun fast zehn Jahren jedes Jahr aufs Neue kritisieren müssen, zeigt den politischen Stillstand. Der politische Wille, das Leid der Tiere zu beenden und endlich auf moderne tierversuchsfreie Forschung, Lehre und Sicherheitsprüfungen umzusteigen, strebt weiter gegen Null", kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Tierversuche sind weder aus ethischer Sicht zu rechtfertigen, noch sollten wir aus wissenschaftlicher Sicht weiterhin auf diese überkommene Methodik setzen. Die Politik muss daher alles dafür tun, tierleidfreie Alternativen voranzubringen, die zudem verlässlichere Ergebnisse liefern."

Die 2010 in Kraft getretene EU-Tierversuchsrichtlinie wurde mit dem überarbeiteten Tierschutzgesetz und der Tierversuchsverordnung in deutsches Recht umgesetzt - jedoch völlig unzureichend. Selbst das 2018 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU hat die Bundesregierung bis heute nicht dazu bewegen können, alle von der EU-Kommission und von Tierschützern angemahnten Mängel zu beseitigen. So wird in den von der Regierung vorgelegten Änderungsentwürfen unter anderem den Genehmigungsbehörden weiter nur ein eingeschränktes Prüfrecht für Tierversuchsanträge zugestanden. Damit verweigert die Bundesregierung den Behörden die von der EU-Kommission eigeforderte unabhängige Bewertung der ethischen Vertretbarkeit und der Unerlässlichkeit.

Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen ist überfällig

Dass die schwachen gesetzlichen Vorgaben teils noch nicht einmal eingehalten werden bzw. ihre Einhaltung nicht ausreichend überprüft wird, zeigen Skandale wie zuletzt um die Tierversuchslabore des LPT. Die riesigen Demonstrationen und Protestaktionen, die bundesweit gegen die Labore stattfanden, machten zudem deutlich, dass Tierversuche als vermeintlicher Goldstandard kaum noch öffentliche Akzeptanz finden. Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes braucht es auch deshalb endlich eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen.

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Quelle:
Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes e.V.
vom 23. April 2020
Herausgeber: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesgeschäftsstelle
In der Raste 10, D-53129 Bonn
Telefon: +49-(0)228-6049624, Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: presse@tierschutzbund.de
Internet: www.tierschutzbund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2020

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