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ATOM/756: Langzeitsicherheit von Morsleben gewährleistet (BfS)


Bundesamt für Strahlenschutz - Pressemitteilung, 21. Oktober 2009

Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben
Langzeitsicherheit von Morsleben ist gewährleistet

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Schließung des Endlagers beginnt


Das Verfahren zur Stilllegung des Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle Morsleben durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht in eine entscheidende Phase. Ab 22. Oktober legt das für die Durchführung des Zulassungsverfahrens zuständige Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt die Unterlagen des BfS zur geplanten Schließung des Endlagers öffentlich aus. Bis zum 21. Dezember 2009 können alle Bürgerinnen und Bürger den Antrag einsehen und Einwendungen erheben. "Morsleben ist das erste Endlager in der Bundesrepublik, das nach dem Atomrecht stillgelegt wird und das somit Pioniercharakter für zukünftige Endlager hat", erklärte der Präsident des BfS, Wolfram König, heute in Morsleben. "Wir weisen in unserem Antrag nach, dass die Langzeitsicherheit von Morsleben gewährleistet ist und dass auch in Zukunft keine Gefahr für Mensch und Umwelt vom Endlager ausgeht".

Das BfS ist Betreiber von Morsleben und im Stilllegungsverfahren Antragsteller im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland. Die für die Öffentlichkeitsbeteiligung zu verwendenden Unterlagen werden von der Planfeststellungsbehörde, in diesem Fall das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, veröffentlicht. König: "Im Sinne der Transparenz hat das BfS Abdrucke der Unterlagen jedoch bereits im Internet unter www.bfs.de veröffentlicht, so dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit bekommen, sich ein eigenes Bild zu machen". Auf der Internetseite des BfS stehen nicht nur die für die Öffentlichkeitsbeteiligung notwendigen Antragsunterlagen sondern auch weitere Verfahrensunterlagen und Informationen zur Verfügung. Die während der Auslegungsfrist eingegangenen Einwendungen werden ausgewertet und mit den Einwendern öffentlich erörtert. Sie fließen in das Verfahren ein und werden von der Genehmigungsbehörde geprüft. Am Ende des Verfahrens steht ein Planfeststellungsbeschluss.

Wesentliches Ziel bei der beantragten Stilllegung von Morsleben ist es, das Endlager so zu verschließen, dass von dem Endlager auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Das BfS sieht dafür eine weitgehende Verfüllung des stark durchlöcherten Bergwerks mit Salzbeton sowie zusätzliche Abdichtungen vor. Etliche Hohlräume sowie die horizontalen Strecken sollen verfüllt werden, um das umgebende Gebirge zu stützen. Bestimmte Bereiche, wie etwa jene, in denen Abfälle lagern, sowie die beiden Schächte und bestimmte Verbindungsstrecken sollen durch zusätzliche Bauwerke verstärkt und abgedichtet werden, so dass die radioaktiven Abfälle von der Biosphäre fern gehalten werden.

Bei einer Genehmigung der geplanten Schließung würden die eigentlichen Arbeiten bis zur endgültigen Stilllegung noch einmal etwa 15 bis 20 Jahre dauern. Um Zeit für ein ordentliches Schließungsverfahren nach Atomrecht zu haben, stabilisiert das BfS seit 2003 das Bergwerk, in dem es bestimmte Bereiche des Bergwerks, in denen keine radioaktiven Abfälle lagern, mit Salzbeton verfüllt. Diese Arbeiten werden in den nächsten Monaten abgeschlossen sein.

Zur Historie:
Das ehemalige Kali- und Steinsalzbergwerk in Morsleben ist das erste Endlager für radioaktive Abfälle, das in Deutschland nach Atomgesetz betrieben wurde. Ausgewählt und genehmigt von den damals zuständigen Behörden der DDR, ging die Zuständigkeit am 3. Oktober 1990 auf den Bund über. 1998 wurde die Einlagerung in Morsleben nach einem Gerichtsentscheid ausgesetzt. 2001 hat das BfS auf die Einlagerung unwiderruflich verzichtet, da die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle sicherheitlich nicht mehr vertretbar erschien. Bis 1998 wurden insgesamt etwa 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Morsleben eingelagert. Derzeit läuft das atomrechtliche Verfahren zur Stilllegung von Morsleben. Im September 2005 hat das BfS die Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die endgültige Schließung des Endlagers dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt als zuständiger Planfeststellungsbehörde übergeben.


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Quelle:
BfS-Pressemitteilung 34/2009, 21.10.2009
Herausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
38201 Salzgitter, Postfach 10 01 49
Telefon: 01888/333-1130, Fax: 01888/333-1150
E-Mail: info@bfs.de
Internet: http://www.bfs.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2009