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ATOM/907: Strahlung & Risiko - Hintergrund zum Castortransport (BI Lüchow-Dannenberg)


Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. - Hintergrund, 2. November 2010


Strahlung & Risiko: Hintergrund zum Castortransport

Bei den sogenannten CASTOR-Transporten zum Zwischenlager in Gorleben werden zur Begleitung Polizisten und Polizistinnen eingesetzt. Vor allem während der Begleitung des LKW auf den letzten Kilometern zum Zwischenlager sind sie der aus den Behältern kommenden Strahlung ausgesetzt. Deshalb hier einige Informationen:


1. Was wird da eigentlich transportiert?

Der Transport 2010 besteht aus zehn Behältern vom Typ CASTOR® HAW 28M und einem Behälter vom Typ TNTM 85. Die Behälter wiegen jeweils über 100 t, da sie sehr dicke Metallwände besitzen.

Die Sicherheitsnachweise für ihre Widerstandsfähigkeit bei Unfällen beruhen nicht auf mit Behältern in Originalgröße durchgeführten Versuchen, sondern auf Übertragbarkeitsüberlegungen mit nachfolgenden Berechnungen aufgrund anderer Versuche (Aufprallbelastungen) und reinen Berechnungen (Brandbelastungen). Das bedeutet die Sicherheit bei schweren Unfällen ist mehr theoretisch als praktisch ermittelt worden.

In den Behältern befinden sich je 28 Kokillen mit verglasten Abfällen. Die hochradioaktiven Abfälle stammen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente in Frankreich. In dem Abfall befinden sich Atomkernsorten deren Halbwertszeit mehr als 1 Million Jahre beträgt. Das heißt erst nach dieser Zeit ist die Hälfte der ursprünglich vorhandenen Menge von Atomkernen dieser Sorte zerfallen. Das Radioaktivitätsinventar in jedem Behäter beträgt mehr als 3,5 · 1017 Bq. Das heißt es zerfallen in jeder Sekunde 350.000.000.000.000.000 Atomkerne und senden dabei Strahlung aus.

2. Welche Strahlenbelastung ist zu erwarten?

Die Strahlenbelastung eines Menschen wird meistens in Mikrosievert (µSv) angegeben. Das Niedersächsische Innenministerium erlaubt für jeden Polizisten und jede Polizistin durch den Transport eine Strahlenbelastung von 1.000 µSv. Das entspricht dem Wert, den Personen aus der Bevölkerung aus Strahlenbelastungen durch die Atomenergienutzung insgesamt im ganzen Jahr erhalten dürfen. In 2 m Abstand von der Seitenfläche des LKW ist eine Strahlenbelastung von 70 µSv in 5 m Abstand von 25 µSv pro Stunde zu erwarten. Die Ermittlung dieser Werte nach Strahlenschutzverordnung erfolgt nicht nach dem neusten Stand der Wissenschaft. Sie sind eigentlich größer. Die international als vernachlässigbar angesehene Srahlenbelastung ist in 2 m Entfernung nach ca. 8 Minuten, in 5 m Entfernung nach ca. 24 Minuten erreicht. Die in 5 m Entfernung auftretende Strahlenbelastung ist 350 mal höher als die durch natürliche Strahlung am selben Ort verursachte Belastung. Beachten Sie dass auf ihrem Personendosimeter erst Strahlenbelastungen ab 100 µSv angezeigt werden. Fragen Sie, ob das Dosimeter eine amtliche Zulassung als Neutronenstrahlungsmessgerät hat.


3. Vorsichtsmaßnahmen zur Verringerung der Strahlenbelastung

Möglichst kurze Aufenthaltszeit in der Nähe des Behälters, wenn möglich garnicht. Wenn der Aufenthalt unvermeidbar ist, möglichst nicht im Deckel- oder Bodenbereich eines Behälters aufhalten, da hier die Strahlenbelastung etwas größer ist. Möglichst großen Abstand zum Behälter halten.

Fazit: CASTOR niX gut

Hintergrund Gorleben & Castortransport (powerpoint, 13 MB)
luechow-dannenberg.de/chronologisch/aktuell/hintergrund-zum-castortransport


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Quelle:
Hintergrund, 02.11.2010
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V.
Rosenstr. 20, 29439 Lüchow
Tel. 05841/46 84, Fax: 05841/31 97
E-Mail: buero@bi-luechow-dannenberg.de
Internet: www.bi-luechow-dannenberg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2010