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GEFAHR/018: Sächsisches Umweltministerium bestätigt Schwermetallbelastung um Anlage Pohritzsch (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 31. März 2009

Sächsisches Umweltministerium bestätigt Schwermetallbelastung um Abfallanlage Pohritzsch

Vom Ministerium veranlasste Staubmessungen zeigen erneut hohe Grenzwertüberschreitungen bei Blei und Cadmium - Weitere Auffälligkeiten bei Arsen, Nickel und Thallium - Umweltamt Nordsachsen will gegen Anlagenbetreiber vorgehen - Deutsche Umwelthilfe fordert sofortigen Stopp weiterer Kontaminationen - S.D.R. Biotec scheitert vor Landgericht Leipzig mit Antrag auf einstweilige Verfügung gegen DUH


Berlin, 31. März 2009: Amtliche Messungen der Staubimmissionen rund um die Abfallbehandlungsanlage der Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH im nordsächsischen Pohritzsch bestätigen erneut die zunächst durch Veröffentlichungen der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) bekannt gewordenen hohe Belastungen mit giftigen Schwermetallen. Das ergibt sich aus Untersuchungsergebnissen, die das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) jetzt der DUH zur Verfügung gestellt hat.

Die amtlichen Untersuchungsergebnisse umfassen insgesamt sechs Messperioden, die das Ministerium seit September 2008 durchführen ließ. Danach wurden die Grenzwerte für Blei und Cadmium im Staub rund um die Abfallbehandlungsanlage in den vergangenen sechs Monaten um ein Mehrfaches überschritten. Die Bleibelastung lag über den gesamten Zeitraum je nach Ort der Probenahme um bis über das 9-fache jenseits der nach der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) zulässigen Grenzwerte. Bei Cadmium war der Jahresgrenzwert bereits nach einem Monat um fast das Fünffache überschritten. Auch im Februar 2009, der bislang letzten ausgewerteten Messperiode, liegen die Werte für Cadmium an drei von vier Probenahmestellen deutlich über den aufs Jahr umgerechneten zulässigen Grenzwert. Bei einem der Messpunkte können auch Grenzwertüberschreitungen von Arsen, Nickel und Thallium nicht ausgeschlossen werden. Bezüglich der möglichen Quecksilberbelastungen werden derzeit noch Rückstellproben analysiert. Nach Angaben des SMUL ist unstrittig, dass die Belastungen auf den Betrieb der Abfallbehandlungsanlage zurückgehen. Es gebe in der Umgebung keine anderen Emittenten, die ein ähnliches Immissionsspektrum aufweisen könnten.

"Praktisch jede neue Messung oder Analyse von offensichtlich aus der Abfallbehandlungsanlage stammenden Staubemissionen - sei es in der Luft oder am Boden - belegen hohe Schwermetallbelastungen. Es ist aus unserer Sicht völlig unakzeptabel, dass der Betrieb dennoch uneingeschränkt weitergeht, ohne dass Abhilfe geschaffen wurde", kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und fordert die sofortige Schließung beziehungsweise eine bezüglich der Emissionen sofort wirksame Einschränkung des Anlagenbetriebs.

Bereits am Freitag vergangener Woche hatte die DUH Ergebnisse neuer, von ihr veranlasster Bodenanalysen vom Straßenrand in Wohn- und Gewerbegebieten in der Nähe der Abfallbehandlungsanlage veröffentlicht. Die Analysen hatten ebenfalls und erneut hohe Schwermetallbelastungen in der Umgebung der Anlage ergeben (s. Pressemitteilung vom 27. März unter www.duh.de).

Anstatt Gegenmaßnahmen zu ergreifen und für einen wirksamen Schutz von Anwohnern und Mitarbeitern zu sorgen hatte die Firma S.D.R. Biotec es vorgezogen, gegen die DUH einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Leipzig zu stellen. So sollte über die Gerichte verhindert werden, dass die DUH die Öffentlichkeit weiter über Grenzwert überschreitende Schwermetallbelastungen in den Böden rund um die Abfallbehandlungsanlage sowie über die von der Anlage ausgehenden giftigen Staubemissionen informiert. Das Landgericht hat den Antrag am vergangenen Freitag abgelehnt. "Der Versuch der Anlagenbetreiber, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, war das hilflose Bemühen zur Unterdrückung der Wahrheit. Das Landgericht hat dies zu Recht nicht mitgemacht. Es ist ein Erfolg für den Umweltschutz und die Gesundheit der Bürger", erklärte Rechtsanwalt Remo Klinger, Prozessvertreter der DUH und Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger. Der Beschluss des Landgerichtes wird nach dem Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig.

Gegenüber Anwohnern und der Presse tritt die Geschäftsführung der Firma S.D.R. Biotec schon seit Wochen mit abwiegelnden Halb- und Unwahrheiten auf, mit dem erkennbaren Ziel, die Glaubwürdigkeit der Untersuchungen und Veröffentlichungen der DUH in Frage zu stellen. Inzwischen bestätigen jedoch auch die Behörden mit eigenen Messergebnissen die von der DUH gefundenen und für Wohngebiete inakzeptabel hohen Belastungen mit giftigen Schwermetallen.

Am gestrigen Montag bestätigte der Leiter des Umweltamtes des Landkreises Nordsachsen laut einem Radiobericht die Messwerte, die die DUH am vergangenen Freitag veröffentlicht hatte. Das Umweltamt will nach dem Bericht gegen das Unternehmen vorgehen. Ziel sei es, die Kontaminationen vor Ort einzuschränken, erklärte der Leiter des Umweltamts. "Seit einem Jahr warnt die Deutsche Umwelthilfe vor giftigen Stäuben aus der Abfallbehandlungsanlage. Erst nach der Veröffentlichung mehrerer alarmierender Messergebnisse durch die DUH gaben die Behörden zu, ebenfalls Kenntnis von Grenzwertüberschreitungen bei giftigen Schwermetallen zu haben. Wir erwarten nun von den Aufsichtsbehörden sofortiges Handeln, um jede weitere Kontamination zu verhindern", so Resch.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 31.03.2009
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
E-Mail: info@duh.de
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2009