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ATOM/1319: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit mit neuem Namen (BASE)


Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung - 2. Januar 2020

Das BfE heißt jetzt BASE

Die Behörde startet nicht nur mit einem neuen Namen, sondern auch mit einem neuen Twitter-Kanal ins Jahr 2020


Mit dem Jahreswechsel ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) umbenannt worden: Seit dem 1. Januar heißt die Behörde nun Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, abgekürzt BASE. Der neue Name bringt die Rolle und Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Bundes besser zum Ausdruck. Und er trägt zu einer klareren Unterscheidbarkeit zu weiteren Akteuren (z.B. BGE, BGZ, BfS) im Themenfeld "Nukleare Sicherheit" bei. Mit der Anpassung des Namens gehen keine Änderungen der gesetzlichen Aufgaben einher.

Zuvor kam es wegen der Ähnlichkeit der Namen häufig zu Verwechslungen. In der Gesetzesbegründung heißt es: Durch die bisherige Ähnlichkeit der Namen "... besteht eine hohe und vielfach eintretende Verwechselungsgefahr. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit von Prozessen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist jedoch eine klare und bereits durch die Namen und Abkürzungen der Institutionen erkennbare Rollenzuschreibung elementar." Diese Erkennbarkeit wird nun verbessert.

Mit dem Austausch des Begriffes "kerntechnische Sicherheit" in "nukleare Sicherheit" geht zudem eine sprachliche Anpassung an die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums einher, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Dies werde laut Gesetzentwurf die Wiedererkennbarkeit des BASE als Bundesamt im Geschäftsbereich des BMU stärken.

Twitter-Kanal gestartet

Als weitere Neuerung zum Jahreswechsel hat das BASE einen Twitter-Kanal gestartet. Unter @BASE_bund (https://twitter.com/base_bund) informiert es künftig zu allen Aspekten rund um das Thema atomare Abfälle, schaltet sich in Debatten ein und antwortet auf Fragen und Anmerkungen. Ziel des BASE ist es, so viele Menschen wie möglich zum Thema "Sicherheit der nuklearen Entsorgung" zu informieren, von A wie Atommüll bis Z wie Zwischenlagerung.

Das BASE führt unter anderem Aufsicht bei der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Es prüft Genehmigungsanträge bei der Zwischenlagerung und Transporte dieser Abfälle. Aufgaben und Handeln der Behörde orientieren sich dabei am Maßstab der Sicherheit.

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Quelle:
Pressemitteilung, 02.01.2020
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)anuar 2020
Pressereferat
Wegelystraße 8, 10623 Berlin
Telefon: 030/18 767676 5555
E-Mail: presse@bfe.bund.de
Internet: www.base.bund.de
Twitter: twitter.com/BASE_bund


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Januar 2020

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