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JAGD/188: Bekassine wird jedes Jahr zu hunderttausenden in Überwinterungsgebieten abgeschossen (LBV)


Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz

Presseinformation vom 21. Februar 2013

Der Vogel des Jahres auf der Abschussliste
Die in Deutschland bedrohte Bekassine wird jährlich zu hunderttausenden in ihren Überwinterungsgebieten abgeschossen



Hilpoltstein, 21.02.2013 - Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) verurteilt die Jagd auf den Vogel des Jahres 2013 und andere Schnepfenarten. Die Bekassine, die sich derzeit wieder auf den Rückweg nach Bayern macht, wird jedes Jahr zu hunderttausenden in ihren Überwinterungsgebieten abgeschossen. Wenn sich dies nicht umgehend ändert, werden alle Anstrengungen zum Schutz der Bekassine in den bayerischen Brutgebieten dauerhaft erfolglos bleiben. Der Vogel des Jahres gehört genauso wie in Deutschland auch in der gesamten EU ganzjährig unter Schutz gestellt.

Bekassine mit eingeblendetem Fadenkreuz - Foto: © Rosl Rößner

Foto: © Rosl Rößner

Die Jagd auf die in Deutschland geschützte und vom Aussterben bedrohte Bekassine erfolgt in anderen EU-Ländern ohne wirtschaftlichen Hintergrund und ist ausschließlich traditionell motiviert. Dabei ist der Aderlass am gesamteuropäischen Bestand der Art so hoch, dass alle Anstrengungen zum Schutz der Bekassine in den Brutgebieten erfolglos bleiben werden, wenn nicht umgehend entgegengesteuert wird. So wie die Bekassine in Deutschland ganzjährig von der Jagd verschont ist, gehört sie dringend auch in der gesamten EU ganzjährig unter Schutz gestellt. Die Verluste durch die offizielle Jagd auf Bekassinen sind enorm: allein innerhalb der EU werden jährlich über ein halbe Million Bekassinen erlegt. Bei einem geschätzten Bestand von europaweit 930.000-1.900.000 Brutpaaren bedeutet das jährliche Verluste von einem Viertel des gesamten Brutbestandes. Zum Vergleich: in Deutschland wird der Bestand auf max. 6.700 Brutpaare geschätzt, das entspricht knapp drei Prozent der jährlich in Europa zur Strecke gebrachten Bekassinen.

Im März beginnt für viele heimische Vogelarten, die den Winter in südlichen Breiten verbracht haben, der Rückzug in ihre bayerischen Brutgebiete. So auch für die Bekassine, die als Kurzstreckenzieher vor allem in West- und Südeuropa, sowie rund um das Mittelmeer überwintert. Die bayerischen Bekassinen zieht es dabei vor allem nach Südfrankreich, Spanien, Portugal und gelegentlich ins südliche Großbritannien. Doch obwohl sie hier auch im Winter ein ausreichendes Nahrungsangebot vorfinden, kehren viele Bekassinen nicht aus ihrem Winterquartier zurück. Grund dafür sind nicht nur die natürlichen Gefahren während des Zuges, sondern vor allem die Bejagung durch den Menschen im Winterquartier und auf dem Zugweg. So darf die Bekassine in Großbritannien, Frankreich, Spanien und Portugal, den Hauptüberwinterungs- und Durchzugsgebieten der heimischen Brutvögel, im Herbst offiziell bejagt werden. Aber auch die nord- und osteuropäischen Population sind betroffen, denn auch in Norwegen, Dänemark, einigen Ländern des Baltikums sowie in den Überwinterungsgebieten am Mittelmeer wie Italien, Griechenland, Malta und vielen Balkanländern steht die Bekassine auf der Liste der jagdbaren Arten.

Ganzjähriger und europaweiter Schutz sollte auch für andere Schnepfenarten gelten, die ebenfalls noch bejagt werden. So darf die etwas häufigere Waldschnepfe auch in Deutschland geschossen werden, mit Jagdstecken von ca. 20.000 Individuen im Jahr. Diese, auf rein jagdlichen Interessen beruhende Praxis, ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch hinsichtlich der Bestandsentwicklung der Waldschnepfe kritisch zu sehen. Zudem kann es leicht zu Verwechslungen mit der sehr ähnlichen Bekassine kommen, sodass diese hochbedrohten Art auch in Deutschland nicht sicher vor dem Abschuss geschützt ist.

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Quelle:
Presseinformation, 21.02.2013
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Tel.: 09174/4775-30, Fax: 09174/4775-75
E-Mail: info@lbv.de
Internet: www.lbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Februar 2013