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MELDUNG/074: Windenergie im Wald aus Sicht des Fledermausschutzes derzeit nicht vertretbar (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen / LFA Fledermausschutz - 19. März 2012
Windenergie/Artenschutz

Schutz von Klima und Biodiversität gleichrangig behandeln

NABU: Artenschutz bei der Energiewende stärker berücksichtigen / Fledermausschützer halten Windenergie im Wald zur Zeit für nicht vertretbar


Düsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Herbst 2011 den Entwurf eines Leitfadens für Windenergie im Wald vorgestellt. Der Landesfachausschuss (LFA) Fledermausschutz des NABU NRW kommt in seiner kürzlich dazu erarbeiteten Stellungnahme zu dem Schluss, dass die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald aus Sicht des Fledermausschutzes beim derzeitigen Kenntnisstand nicht vertretbar ist. "Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf alle im Wald lebenden Fledermausarten und zahlreicher unbeantworteter Fragen zu dieser Problematik ist aus Sicht des Fledermausschutzes derzeit völlig offen, ob Wald überhaupt ein geeigneter Standort für Windenergieanlagen sein kann", so Michael Straube, Sprecher des LFA Fledermausschutz im NABU.

So sei beispielsweise die Fledermausaktivität im Wald viel höher als im Offenland. Die durch den Bau der Anlagen und der entsprechenden Zuwegungen im Wald entstehenden Schneisen wirken als Leitstrukturen und führten Fledermäuse direkt zu den Masten hin. Zudem sei völlig unbekannt in welcher Höhe Fledermäuse über Wäldern jagten. Auch sei nicht ausgeschlossen, dass Fledermäuse die Masten gezielt untersuchten und dabei in die Nähe der Rotoren gelangen. Hier würde allein die Turbulenzen der sich drehenden Rotoren ausreichen, Fledermäuse zu töten. "Zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen im Wald auf Fledermäuse herrscht erheblicher Forschungsbedarf. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu Bau- und Betriebskosten der Anlagen minimal. Land, Bund und die Vertreter der Windenergie sind hier in der Verantwortung, Daten zu beschaffen, die die naturverträgliche und den Naturschutzgesetzen gemäße Genehmigung von Anlagen und Standorten ermöglichen", so Straube weiter. Dies sei nicht zuletzt im Interesse der Betreiber und Investoren, die auf Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit angewiesen sind.

Zwar bekenne sich der NABU nach wie vor ausdrücklich zu den klimapolitischen Zielen auf EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Um diese Ziele zu erreichen, sei neben dem Ausbau anderer regenerativer Energiequellen wie der Sonne, der Erhöhung der Energieeffizienz und des Energiesparens auch der Anteil der Stromerzeugung durch Windenergie unerlässlich. Deshalb hat sich der NABU NRW in seiner Position zum Ausbau der Erneuerbaren Energien grundsätzlich für eine vorsichtige Öffnung von Waldgebieten für die Windkraft in waldreichen Kreisen ausgesprochen. Aber auch der Klimaschutz dürfe nicht dazu führen, dass der Schutz von Tieren, Pflanzen und wertvollen Lebensräumen zunehmend ins Hintertreffen gerate. "Der Schutz von Klima und Biodiversität müssen gleichrangige Ziele der nordrhein-westfälischen Naturschutzpolitik sein", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Entsprechend müsse das Land dafür Sorge tragen, dass auch bei der Energiewende die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden.

Von der Bebauung mit Windkraftanlagen auszuschließen sind daher Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Laubwälder und Gebiete mit Vorkommen gefährdeter Arten. Damit bei der Zulassung von neuen Anlagen Rechtssicherheit herrscht, erwarte der NABU hierzu von der Landesregierung die Vorgabe und Einhaltung klarer Standortbeschränkungen. Voraussetzung dafür sei, dass die von den Fledermausschützern aufgeworfenen Fragen durch konsequente Forschung zeitnah beantwortet werden. Nur so könne sichergestellt werden, dass zukünftig die Belange des Fledermausschutzes wie der anderer Artengruppen ausreichend berücksichtigt werden. Dazu gehöre ferner das kurzfristige Festsetzen von Windvorranggebieten, der dauerhafte Schutz großer, unzerschnittener Lebensräume außerhalb von Naturschutzgebieten und bedeutender Rastgebiete und Zugstrecken von Vögeln sowie die für jeden Einzelstandort vorgeschriebene Artenschutzprüfung. Außerdem müsse der Schwerpunkt des Windenergieausbaus nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis deutlich auf dem Repowering liegen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10/12, 19.03.2012
NABU Nordrhein-Westfalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2012