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MELDUNG/378: NABU Thüringen verurteilt illegale Greifvogelverfolgung (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - Jena, 17. August 2016

Der NABU Thüringen verurteilt illegale Greifvogelverfolgung

Straftaten gegen Greifvögel müssen effektiv registriert, aufgeklärt und geahndet werden


Jena - Der NABU Thüringen nimmt den Tod der vier Milane bei Clingen, im Kyffhäuserkreis, zum Anlass, um auf die Problematik der illegalen Greifvogelverfolgung aufmerksam zu machen. Von Zeugen wird vermutet, dass die Tiere durch menschlichen Einfluss ums Leben gekommen sind.


Foto: © KGDV Komitee gegen Vogelmord

Habichtfangkorb mit lebender Ködertaube
Foto: © KGDV Komitee gegen Vogelmord

Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland seit den 1970er Jahren unter strengem Schutz stehen, werden immer noch jedes Jahr Hunderte Greifvögel illegal verfolgt. Vergiftungen, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die weitere Erholung der durch jahrhundertelange Verfolgung dezimierten Bestände und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete.

Seit 2004 haben NABU und das Komitee gegen den Vogelmord 869 Straftaten gegen Greifvögel dokumentiert, bei denen 1373 Vögel von 18 verschiedenen Greifvogel- und drei Eulenarten bundesweit getötet wurden. Die Dunkelziffer unentdeckter Taten ist wesentlich höher. Laut NABU müssen Straftaten gegen Greifvögel effektiv registriert, aufgeklärt und geahndet werden.

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Quelle:
Pressemitteilung, 17.08.2016
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
Tel. 0 36 41/60 57 04, Fax 0 36 41/21 54 11
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2016

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