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VÖGEL/697: Aus dem Nest gefallene Jungvögel nicht aufnehmen (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 6. Mai 2011 / NABU-Ratgeber

Klein und scheinbar einsam, aber nicht verlassen

NABU: Aus dem Nest gefallene Jungvögel nicht aufnehmen


Düsseldorf - Zurzeit tschilpt und piept es überall in Nistkästen, Hecken und Gebüschen. Mit zarten Stimmchen bettelt der Vogelnachwuchs vehement um Futter und die ersten Jungvögel verlassen bereits das sichere Nest. Der Naturschutzbund NABU appelliert an die Bevölkerung einsam und hilflos wirkende Jungvögel nicht gleich aufzunehmen, sondern sie an Ort und Stelle zu belassen. Nur ganz selten handele es sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen. Der Schein trüge häufig, denn die Jungen mancher Vogelarten wie Enten, Kiebitze oder Amseln verließen ihr Nest bereits, bevor ihr Gefieder vollständig ausgebildet sei. Die unerfahrenen und im Fliegen noch etwas ungeübten 'Nestflüchter' sitzen dann im halbhohen Geäst oder auf dem Boden. Dort werden sie aber weiterhin von ihren Eltern versorgt.

Damit sie nicht verloren gingen, ließen die Jungvögel jedoch fast unablässig so genannte 'Standort-laute' hören. In diesem Stadium fallen sie nicht selten natürlichen Feinden zum Opfer, aber auch viele Menschen werden dann auf sie aufmerksam. Lediglich wenn Gefahr im Verzug sei, wenn Jungtiere beispielsweise auf der Straße säßen, sollte man jedoch eingreifen und die Jungtiere an einem geschützten Ort nicht zu weit vom Fundort entfernt wieder absetzen. Dabei könne man junge Vögel ohne Probleme berühren, da der Geruchssinn bei Vögeln im Vergleich zu Säugetieren nur sehr gering ausgeprägt sei. Vogeleltern nehmen ihre Brut problemlos wieder an. Deswegen könne man auch noch jüngere, nackte Vogelkinder einfach wieder in ihr Nest zurücklegen.

Nur ganz selten ist es so, dass Jungtiere tatsächlich verlassen sind. Bestehe nach längerer Beobachtung kein Zweifel mehr, dass das Junge nicht mehr von den Eltern versorgt werde und sei es zudem verletzt, ist es ratsam den Findling in die Obhut der nächstgelegenen Tierpflegestation zu geben - dies gelte insbesondere für die Jungtiere seltener und geschützter Arten. Hier könne das Tier fachmännisch versorgt werden. Wer einen Jungvogel dennoch aufnehme, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es nur selten gelingt, 'wilde' Tiere aufzuziehen und auf die Rückkehr in die Natur vorzubereiten. Die beste Hilfe für alle Tierkinder sei immer noch ein lebensfreundliches, also naturnahes Umfeld, in dem sie auch bei ihren ersten Ausflügen ausreichend Schutz fänden.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 23, 06.05.2011
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2011