Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → BRENNPUNKT


KOHLEALARM/677: Klimakampf und Kohlefront - mitgefangen ... (Umweltgruppe Cottbus)


Umweltgruppe Cottbus - Pressemitteilung vom 14. Januar 2020

Kohleausstieg: Konzernforderungen blockieren Strukturmittel


Cottbus - Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert vor dem heutigen Treffen der Bundesregierung mit den Kohlekraftwerksbetreibern, dass überzogene Entschädigungsforderungen der Konzerne bisher auch die Strukturwandelhilfen für die Kohleregionen blockieren.

"Die Strukturhilfen hängen seit Monaten in der Luft, weil nur um die einvernehmlichen Lösung mit den Kohlekonzernen verhandelt wurde, ohne parallel einen verordneten Kohleausstieg vorzubereiten. So konnte jede überzogene Entschädigungsforderung der Konzerne auch das Strukturstärkungsgesetz blockieren. Die Kohleregionen wurden trotz gefeierter Kommissions-Einigung zur politischen Geisel der Konzerne gemacht." sagt René Schuster, Bundesvorsitzender des Umweltnetzwerkes GRÜNE LIGA und selbst Lausitzer.

In den Empfehlungen der Kohlekommission heißt es ausdrücklich:

"Für den Fall, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Betreibern von Braunkohlekapazitäten nicht bis zum 30. Juni 2020 erfolgt ist, empfiehlt die Kommission eine ordnungsrechtliche Lösung mit Entschädigungszahlungen im Rahmen der rechtlichen Erfordernisse entsprechend des oben genannten Reduktionspfades umzusetzen."

Das ist ohne Verzögerungen des Ausstiegspfades nur umsetzbar, wenn die ordnungsrechtlichen Lösung gesetzlich geregelt ist und am 1. Juli 2020 in Kraft treten kann. Dies hätte nicht zuletzt ein Inkrafttreten des an den Kohleausstieg gekoppelten Strukturstärkungsgesetzes auch unabhängig vom Verhandlungsstand mit den Kraftwerksbetreibern ermöglicht.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 14.01.2020
GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Braunkohle
Umweltgruppe Cottbus e.V.
Straße der Jugend 94, 03046 Cottbus
E-Mail: umweltgruppe@kein-tagebau.de
Internet: www.kein-tagebau.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang