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KOHLEALARM/694: Klimakampf und Kohlefront - Nachbesserung für Kohleausstiegsgesetz erforderlich ... (ClientEarth)


ClientEarth - Pressemitteilung vom 24. Januar 2020

Klimapolitischer Fehlschlag mit vielen rechtlichen Fragezeichen:

Stellungnahme von ClientEarth zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz


Die Jurist*innen von ClientEarth haben gestern eine Stellungnahme zum Kohleverstromungsbeendigungsgesetz beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht.

Prof. Dr. Hermann Ott, Leiter des ClientEarth Deutschlandbüros, ist über den Entwurf entsetzt: "Seit einem Jahr warten wir auf dieses Gesetz, haben im Mai gemeinsam mit Greenpeace sogar schon eine Blaupause mit einem detaillierten Ausstiegspfad für Peter Altmaier erarbeitet. Und als Ergebnis kommt nun dieses ambitionslose Stückwerk." Mit einem gesetzlich festgelegten Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahr 2038 zementiere Deutschland einen Kohleausstieg, der mit dem Abkommen von Paris nicht vereinbar ist. Otts Fazit ist vernichtend: "Dieses Kohleausstiegsgesetz ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Deutschland wird mit Ansage seine nationalen und internationalen Klimaziele verfehlen. Und das während gleichzeitig Kanzlerin Merkel in Davos die Lösung des Klimaproblems "eine Frage des Überlebens" nennt. Der vorgeschlagene Gesetzestext muss mindestens so abgeändert werden, dass die Planung für den Kohleausstieg auch durch künftige Regierungen noch zugunsten des Klimaschutzes angepasst werden kann."

Größtenteils offen bleibt auch die Frage nach Entschädigungszahlungen an Kraftwerksbetreiber. Trotz der Gewissheit, dass Entschädigungen in Milliardenhöhe gezahlt werden sollen, weist das Gesetz bei der Frage nach Kriterien zur Bestimmung der Höhe von Entschädigungen für einzelne Kraftwerke aktuell noch erstaunlich viele Lücken auf. Jurist und Umweltexperte Hermann Ott hält die Zahlung von Entschädigungen grundsätzlich für rechtlich zweifelhaft: "Diese Entschädigungen sind aus unserer Sicht noch nicht in Stein gemeißelt. Die EU hat letzten Freitag noch einmal klar gemacht, dass Entschädigungen nur möglich sind, wenn sie zukünftige Verluste ausgleichen. Kraftwerksbetreiber werden aber künftig Miese machen." Die EU-Kommission wird Zahlungen nach dem EU-Beihilferecht beurteilen. Ott ergänzt: "Besonders problematisch ist, dass der vorgeschlagene Ausstiegspfad mit den hohen Entschädigungen nach Meinung von Expert*innen riskiert, den ETS auszuhebeln. Es würde nicht überraschen, wenn die EU-Kommission die Entschädigungsmechanismen eingehend und damit lange prüfen wird. Beide Aspekte könnten zur Folge haben, dass Abschaltungen hinausgezögert werden."

Ein weiteres Problem ist der Ausstiegspfad: Anstelle eines stetigen Ausstiegspfads, der von der Kohlekommission empfohlen wurde, sieht das Gesetz vor, zu bestimmten Zeitpunkten mehrere Kraftwerke gleichzeitig abzuschalten. "Mit diesem 'Wasserfall-Ausstiegspfad' ist wirklich nur den Betreibern geholfen", bekräftigt Hermann Ott. Denn er gefährde zugleich Klima, Umwelt und Gesundheit: "Werden Kraftwerke nicht stetig vom Netz genommen, stoßen diese bis zur Abschaltung fröhlich weiter nicht nur CO2, sondern auch Luftschadstoffe wie Stickoxide und Quecksilber aus."

"Absolut unverständlich ist auch, dass Kraftwerke, die vom Tagebau Garzweiler abhängen, erst spät abgeschaltet werden sollen, obwohl sie zu den dreckigsten Kraftwerken Europas gehören. Die Abschaltreihenfolge besiegelt damit die Zerstörung der Dörfer rund um den Tagebau und die Zwangsumsiedlung der Anwohner*innen, obwohl dies gar nicht mehr erforderlich wäre" so Ott weiter.

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Quelle:
ClientEarth
Albrechtstr. 22, 10117 Berlin
E-Mail: presse@clientearth.org
Internet: www.clientearth.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2020

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