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RAUBBAU/077: Fracking nicht mit uns - Entscheidungsscharade ... (BUND/DUH)


Gemeinsame Pressemitteilung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom 9. Juni 2015

BUND und DUH fordern weitreichendes Fracking-Verbot. Gesetzentwurf bedroht Naturschutzgebiete


Berlin: Anlässlich der beginnenden Beratungen im Bundestag zum Fracking-Gesetz warnen der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor der Gefährdung von Böden, Gewässern und Lebensräumen in Naturschutzgebieten. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, ermöglicht es Fracking in mehr als einem Drittel der Natura 2000-Flächen im Nordwesten Deutschlands, falls sich die Erdöl- und Erdgas-Vorkommen dort im Sandstein befinden. Die Umweltverbände fordern deshalb ein weitreichendes Verbot der umstrittenen Technologie zur Gasförderung.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: "Es ist alarmierend, dass allein in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in mehr als 600 Natura 2000-Flächen gefrackt werden könnte. Nicht nur Natura 2000-Flächen sind in Gefahr, auch unterhalb von Nationalparken und Naturschutzgebieten in ganz Deutschland wäre Fracking erlaubt. Fracking muss uneingeschränkt verboten werden, um Grundwasser, Böden und Natur zu schützen. Die Fracking-Technologie birgt hohe ökologische Risiken, ist klimapolitisch kontraproduktiv und verzögert die Energiewende. Diese Fracking-Gesetzgebung würde die CO2-Emissionen in Deutschland erhöhen. Damit droht das ohnehin schon gefährdete Ziel einer 40-prozentigen Minderung der CO2-Emissionen bis 2020 in noch weitere Ferne zu rücken. Zentrale Erfolge im Naturschutz dürfen nicht der klimapolitisch fragwürdigen Erdgasförderung geopfert werden."

Der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, der als Sachverständiger vor dem Umweltausschuss des Bundestags zum Thema gesprochen hatte, kritisierte die einberufene Expertenkommission als parteiisches und undemokratisch zustande gekommenes Konstrukt: "Mit diesem Gremium entzieht die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die politische Entscheidungshoheit über eine Risikotechnologie." Müller-Kraenner betonte, dass noch immer unklar sei, wie die Arbeit der Kommission mit dem formalen Verfahren der zuständigen Behörden vereinbart werden solle. "Die zuständige Wasserbehörde wäre nach einem positiven Votum der Experten in ihrer Entscheidungsfreiheit darüber, ob sie eine Erlaubnis erteilt, deutlich eingeschränkt. Das ist vollkommen inakzeptabel", sagte Müller-Kraenner.

BUND und DUH machten deutlich, dass das Fracking-Gesetzespaket Bürgern zudem nicht ausreichend Mitsprachemöglichkeiten einräumt. Beide Verbände forderten statt eines Gesetzes, das Fracking ermöglicht, eine grundsätzliche Reform des stark veralteten Bergrechts und ein weitreichendes Fracking-Verbot.



Weitere Informationen im Internet unter:
www.bund.net/fracking und unter
www.duh.de/fracking.html.

Eine Karte, die durch Fracking bedrohte Natura2000-Gebiete in den Gas- und Öl-Hauptfördergebieten in Deutschland zeigt, finden Sie unter:
www.bund.net/fracking_natura2000

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Quelle:
Pressemitteilung vom 9. Juni 2015
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Telefon: 0 30 / 2 75 86 - 40, Fax 0 30 / 2 75 86 - 440
E-Mail: bund@bund.net
Internet: www.bund.net


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2015

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