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MELDUNG/530: Grenzüberschreitende Beteiligung an Entwürfen der polnischen Meeresraumordnung hat begonnen (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Hamburg, 30. März 2020

BSH: Grenzüberschreitende Beteiligung an den Entwürfen der polnischen Meeresraumordnung hat begonnen


Hamburg, 30.03.2020 - Die polnische Generaldirektion für Umweltschutz hat für die maritime Raumordnungsplanung für die polnischen Meeresgewässer eine grenzüberschreitende Beteiligung an den Planentwürfen sowie an der dazugehörigen strategischen Umweltprüfung (SUP) eingeleitet und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern hierüber informiert.

Für die Konsultation deutscher öffentlicher Stellen und der deutschen allgemeinen Öffentlichkeit stellte die Generaldirektion den Raumordnungsplan der Gebiete von Inneren Küstengewässern, vom Küstenmeer und von der ausschließlichen Wirtschaftszone im Maßstab 1:200 000 sowie den Umweltbericht zur Verfügung. Die Unterlagen sind bis zum 30. April 2020

  • auf der Internetseite des BSH
  • auf der Internetseite des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V unter
    https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/ sowie
  • unter https://polishmsp.eu/ im Bereich "Downloads" in deutscher, polnischer und englischer Sprache abrufbar.

Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Dokumenten abzugeben. Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung des BSH. Dort finden Sie auch Informationen dazu, wo die Dokumente zur Einsichtnahme ausliegen.

Mit der Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit kommt Polen seiner Verpflichtung aus dem Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Übereinkommen von Espoo oder Espoo-Konvention) nach. Sie verpflichtet Staaten, die ein Vorhaben planen, dessen Auswirkungen auf Nachbarstaaten zu prüfen sowie die Staaten über voraussichtlich erhebliche grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zu informieren. In den Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen auch die Umweltauswirkungen auf den Nachbarstaat dargestellt werden. Die Ergebnisse der Anhörung im Nachbarstaat fließen in den Entscheid ein.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.

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Quelle:
Pressemitteilung, 30.03.2020
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2020

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