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EUROPA/203: Seminar zur Stärkung der nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU-Umweltrechts (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 27. Mai 2009

Stärkung der nationalen Gerichte bei der Anwendung des EU-Umweltrechts: erstes Seminar soll in Bulgarien stattfinden


Die innerstaatlichen Richter sind unverzichtbar bei der Einführung und Anwendung des EU-Umweltrechts in den Mitgliedstaten. In Anerkennung ihrer Rolle hat die Europäische Kommission ein Programm der Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Richtern gestartet, um Fragen zur Anwendung des EU-Umweltrechts zu beleuchten. Das erste Seminar dieses Programms findet vom 28.-29. Mai in der bulgarischen Hauptstadt Sofia statt. An dem Seminar werden Richter aus Bulgarien und neun anderen Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Deutschland und Litauen, teilnehmen.

Die nationalen Gerichte sind für die Durchsetzung des EU-Rechts von entscheidender Bedeutung. Dies gilt insbesondere für den Bereich Umwelt, wo jedes Jahr Tausende von Entscheidungen mit Auswirkungen auf die gesamte Umwelt in der EU getroffen werden. Dabei kann es um Anträge auf die Einrichtung neuer Abfalldeponien, Fragen zum Schutz von Natura-2000-Gebieten oder um Genehmigungen für Industrieanlagen gehen. Bei einer Konferenz, die am 8.-9. Oktober 2008 in Paris stattfand, haben Richter aus allen Mitgliedstaaten auf die Bedeutung eines besseren Meinungsaustauschs zwischen den nationalen Gerichten hingewiesen, damit das EU-Umweltrecht einheitlich angewandt wird. Deshalb hat die Kommission vorgeschlagen, eine Reihe von Workshops und Seminaren zum EU-Umweltrecht zu veranstalten.

Erstes Seminar der Reihe (Thema: Naturschutz) findet in Bulgarien statt

Beim ersten Seminar dieser Reihe am 28.-29. Mai 2009 in Sofia werden sich 37 Richter aus zehn verschiedenen Mitgliedstaaten mit dem EU-Naturschutzrecht befassen. Das Seminar wurde von der Vereinigung europäischer Verwaltungsrichter AEAJ ( www.aeaj.org) vorbereitet und soll die Arbeitsweise der Gerichte verschiedener Mitgliedstaaten anhand echter Fallbeispiele miteinander vergleichen. Diese Fallbeispiele stammen von Projekten in Österreich, Ungarn, Bulgarien und Finnland, die sich alle auf die Umwelt auswirken könnten.

Dies ist das erste von drei Seminaren, die sich speziell mit dem EU-Naturschutzrecht befassen; die nächsten beiden Seminare in diesem Jahr sollen in Irland und in Frankreich stattfinden. Weitere Seminare, die für 2009 und 2010 geplant sind, werden sich eingehend mit anderen Bereichen des EU-Umweltrechts wie z. B. Abfallwirtschaft oder Umweltverträglichkeitsprüfungen befassen. Das Europäische Institut für öffentliche Verwaltung ( www.eipa.eu) wird anhand der Schlussfolgerungen dieser Seminare Material erarbeiten, das für die Schulung von Richtern in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird.


EU-Naturschutzrecht: Hintergrund

Zwei Rechtstexte, die Vogelschutzrichtlinie und die Habitatrichtlinie, bilden den Kern des europäischen Naturschutzrechts. Die Vogelschutzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die geeignetsten Gebiete für die Erhaltung wildlebender Vogelarten als besondere Schutzgebiete auszuweisen. Bei der Prüfung, ob die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung zur Ausweisung dieser Gebiete nachgekommen sind, legt die Kommission die besten verfügbaren ornithologischen Daten zugrunde. Laut Habitat-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung ausweisen, um natürliche Lebensraumtypen zu erhalten und verschiedene in einem Verzeichnis aufgeführte Arten zu schützen.

Zusammen bilden die besonderen Schutzgebiete und die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung das Natura-2000-Netz der geschützten Gebiete, das wichtigste Instrument der EU zur Erhaltung natürlicher Habitate und der in ihnen lebenden Tier- und Pflanzenarten.

Weitere Informationen zur Anwendung des EU-Umweltrechts finden Sie auf der Homepage der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htm

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/09/835, 27.05.2009
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2009