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EUROPA/335: Nationales Naturerbe - Flächenübertragung ist staatliche Beihilfe (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Montag, 16. September 2013 / Politik & Recht

Nationales Naturerbe: Flächenübertragung ist staatliche Beihilfe



Die unentgeltliche Übertragung von bis zu 125.000 Hektar Fläche des deutschen Nationalen Naturerbes an Naturschutzorganisationen stellt eine staatliche Beihilfe dar. Dies hat das Gericht der EU am 12.9.2013 geurteilt und damit der Kommission Recht gegeben.

Nach Art. 87 Abs.1 des EG-Vertrages sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Vorausgesetzt, sie beeinträchtigen den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Das Gericht der EU sieht ebenso wie die EU-Kommission die Nebentätigkeit von Naturschutzorganisationen wie Verkauf von Holz-, Jagd und Fischereipacht als gegeben an. Durch die unentgeltliche Übertragung von Flächen sei der Wettbewerb verzerrt. Eine Gewinnerzielungsabsicht sei nicht erforderlich, da das Angebot im Wettbewerb mit Wirtschaftsteilnehmern stehe, die eine solche Absicht verfolgen. Daher sei ein Nachweis tatsächlicher Wettbewerbsverzerrungen nicht erforderlich.

Zum Nationalen Naturerbe gehören ökologisch wertvolle, teilweise unter Schutz gestellte Flächen. Die Bewirtschaftung ist an Auflagen geknüpft und die Empfänger müssen eventuelle Gewinne an den Bund zurückgeben, damit sie in den Naturschutz fließen. Mit der Übertragung der Gebiete auf die Verbände und Stiftungen wollte der Bund Kosten für die Pflege sparen. Die EU-Kommission erlaubte dies 2009, stufte aber die Übertragung als staatliche Beihilfe und die involvierten Verbände als Unternehmen ein. Gegen letzteres klagte Deutschland. Die Klage wurde abgewiesen. Deutschland kann dagegen nur noch ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der EU (früher EuGH) eingelegen. [bv]

Urteil T-347/09
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2013-09/cp130104de.pdf

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Quelle:
EU-News, 16.09.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2013