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MELDUNG/062: Angler verlieren Prozess um "Greenpeace-Weserkraftwerk" (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 941 vom 27. März. 2010 - 29. Jahrgang

Angler verlieren Prozess um das "Greenpeace-Weserkraftwerk"


Seit dem die Greenpeace Energy ð die Energietochter von Greenpeace ð bekanntgegeben hat, an der Weserstaustufe Bremen- Hemelingen ein "Bürgerkraftwerk" zu initiieren (s. RUNDBR. 635/1), stehen sich die Angelverbände und Greenpeace unversöhnlich gegenüber. Greenpeace verweist darauf, dass das mit Bürgerbeteiligung finanzierte Weserkraftwerk aufgrund zahlreicher technischer Innovationen das "fischfreundlichste" Kraftwerk auf der Erde werden soll. Die Angelverbände überschütten in Leserbriefen und auf Homepages die Initiatoren des Kraftwerkes mit Hohn und Spott. Dabei schrecken einzelne Angler auch vor wüsten Beschimpfungen nicht zurück. Aus der Sicht von Naturschützern und Anglern wird das Kraftwerk an einem besonders neuralgischen Standort errichtet: Am Wehr Hemelingen geht die stauregulierte Mittelweser in die tidebeeinflusste Unterweser über. Hemelingen sei die entscheidende Pforte, an der sich entscheide, inwieweit Wanderfischen der Eintritt in das Wesereinzugsgebiet einerseits und die Rückwanderung in die Nordsee andererseits gelingen könne. Die Anglerverbände haben das Weserkraftwerk bundesweit zur Nagelprobe erklärt, an der Sinn und Unsinn der Wasserkraftnutzung endlich entschieden werden müsse.

Beim Versuch, den Streit gerichtlich klären zu lassen, hatten die Anglerverbände bereits vor dem Verwaltungsgericht Bremen den Kürzeren gezogen (VG 5 K 565/07). Warum anschließend auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen die Angler abblitzen ließ, kann man jetzt in der Urteilszusammenfassung "Errichtung einer Wasserkraftanlage an einer vorhandenen Staustufe ð OVG Bremen, Urteil vom 4. Juni 2009 ð OVG 1 A 9/09)" in der Zeitschrift für Umweltrecht 3/2010, S. 151ð155, nachlesen. Die OVG-Richter lehnten die Berufung der Anglerverbände gegen das VG-Urteil ab. Entscheidend hierfür war, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Betrieb der 9,9-Megawatt-Wasserkraftanlage in den Augen der Richter makellos war. Die für den Planfeststellungsbeschluss ausgewerteten Fachgutachten hätten zweifelfrei ergeben, dass durch die Wasserkraftanlage das anzustrebende »gute ökologische Potenzial« in der Weser nicht negativ beeinträchtigt werde. Auch die im Aller-Einzugsgebiet gelegenen FFH-Gebiete für Meer- und Flussneunaugen würden durch das Kraftwerk keinen Schaden nehmen ð die Zerstückelung von schützenswerten Fischen in den beiden Turbinen des Kraftwerkes sei minimal (s. RUNDBR. 888/3). Ungeachtet des juristischen Erfolgs steht das "Greenpeace-Weserkraftwerk" unter einem unglücklichen Stern: Misshelligkeiten unter den Bauherrn und anderer Knatsch haben dafür gesorgt, dass das Kraftwerk entgegen der ursprünglichen Terminplanung immer noch keinen Strom liefert ð wo doch die OVG-Richter dem Kraftwerk mit Hinweis auf das Wasserhaushaltsgesetz und auf das Erneuerbaren Energien-Gesetz attestiert hatten: Auch wenn eine Leistung von 9,9 MW "überschaubar sein mag" handele es sich "um eine regenerative Form der Energieerzeugung, an der ein öffentliches Interesse besteht".


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 941/2010
Herausgeber:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2010