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MELDUNG/175: Deutschland beteiligt sich an Tsunami-Übung NEAMWave12 (BSH)


Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - 23. November 2012

Deutschland beteiligt sich an Tsunami-Übung NEAMWave12



Hamburg, 23.11.2012 Zusammen mit den Anrainerstaaten des Mittelmeers und des Nordost-Atlantiks beteiligt sich Deutschland am Dienstag, den 27. November 2012 an der Tsunami-Übung NEAMWave12. Erprobt wird hierbei unter anderem der Ablauf der Kommunikation auf internationaler und nationaler Ebene innerhalb der beteiligten Stellen sowie die Funktionsfähigkeit von Tsunami-Frühwarnsystemen. Es handelt sich um die erste Tsunami-Übung in Europa, die auch nationale Notfallpläne einschließt.

Für die Übung wird als Szenario ein schweres Seebeben vor der Küste Portugals angenommen. Es entspricht dem Erdbeben von Lissabon im Jahre 1755, das eine geschätzte Magnitude von 8,5 bis 9 auf der Richterskala erreichte und einen starken Tsunami auslöste. Sobald die ersten seismischen Daten bei dem "Tsunami-Warnzentrum" im portugiesischen Institut für Meer und Atmosphäre (IPMA) eingehen, die auf einen Tsunami deuten könnten, wird das Zentrum Informationsbulletins an die nationalen Kontaktstellen und Warnzentren im Bereich des Nordost- Atlantiks schicken. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sowie eine Dienststelle des Deutschen Wetterdienstes in Hamburg als zweite Kontaktadresse. Die nationalen Warnzentren beurteilen auf der Basis der eingegangenen Daten die Tsunamigefährdung ihrer Küsten. Besteht eine Gefährdung, lösen sie eine nationale Warnung aus. Sind deutsche Küsten gefährdet, warnt das BSH die Öffentlichkeit. Dafür nutzt es Rundfunk, Internet sowie die direkte Benachrichtigung per Fax und Telefon.

Bei dem angenommenen Szenario besteht jedoch keine Gefährdung der deutschen Küsten. Da jedoch eventuell deutsche Bürger im Ausland betroffen sein könnten, ist neben dem BSH auch das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn an NEAMWave12 beteiligt. Es unterstützt generell das länderübergreifende Krisenmanagement bei großflächigen Katastrophen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Küsten Deutschlands von einem Tsunami betroffen werden, ist sehr gering. Die flache Nordsee verhindert das plötzliche Auftreten sehr hoher Tsunamiwellen. Sollte es zu dem unwahrscheinlichen Fall einer Tsunamiwelle im offenen Atlantik kommen, würde diese nach dem Eintritt in die Nordsee infolge der geringen Wassertiefen stark abgeschwächt und gebremst. Damit ergeben sich Vorlaufzeiten für Warn- und Schutzmaßnahmen von mindestens sechs Stunden.

Die Tsunami im Indischen Ozean 2004 und in Japan 2011 haben verdeutlicht, dass weltweit viele Küsten von meterhohen Wellen getroffen werden können. Das hat die Internationale Ozeanographische Kommission (IOC) der UNESCO veranlasst, Tsunamiwarnsysteme in allen gefährdeten Ozeanbecken zu etablieren. Für den europäischen Bereich haben sich nationale Tsunami-Warnzentren in der "Zwischenstaatliche Koordinierungsgruppe des Tsunami-Frühwarn- und Schadenminderungssystems im Nordostatlantik, Mittelmeer und angrenzenden Meeren" vernetzt. Im Ernstfall können sie schnell für die Region des Nordost-Atlantiks, des Mittelmeeres sowie für die angrenzenden Meere Informationen austauschen, eine Gefährdung abschätzen und gegebenenfalls die Öffentlichkeit warnen. Deutschland ist in der Koordinierungsgruppe durch das BSH und Experten des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ und der Universität Hamburg vertreten, die auch beim Aufbau des Tsunami-Frühwarnsystems für den Indischen Ozean mitgewirkt haben.

Das BSH ist Partner für Seeschifffahrt, Umweltschutz und Meeresnutzung, der Seeschifffahrt und maritime Wirtschaft unterstützt, Sicherheit und Umweltschutz stärkt, nachhaltige Meeresnutzung fördert, Kontinuität von Messungen gewährleistet und über den Zustand von Nord- und Ostsee kompetent Auskunft gibt. Das BSH mit Dienstsitz in Hamburg und Rostock ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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Quelle:
Pressemitteilung, 23.11.2012
Abt. Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 31 90-1010, Fax: +49 (0)40 31 90-5000
Internet: www.bsh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. November 2012