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MELDUNG/348: 18 Millionen tote Vögel durch Glaskollisionen (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 7. März 2016

18 Millionen tote Vögel durch Glaskollisionen

BUND fordert Umsetzung geltender Gesetze / Behörden müssen handeln


Düsseldorf, 07.03.2016 | Nach Auskunft der Bundesregierung sterben deutschlandweit pro Jahr mindestens 18 Millionen Vögel durch Aufprall an Glasscheiben und -fassaden. Dies ergab jetzt eine aktuelle Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an die Bundesregierung. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert jetzt, dass Vollzugsdefizit beim Artenschutz zu beenden.

"Glasflächen töten Vögel in Massen und gefährden ganze Arten, doch deutsche Behörden begegnen diesem trotz ausreichender Rechtslage und baulicher Alternativen immer noch mit Nichtstun", kritisierte der Landesvorsitzende des BUND, Holger Sticht.

Enttäuscht zeigte sich der BUND über die stiefmütterliche Behandlung des Themas durch die Bundesregierung. In der Antwort auf die Bundestags-Anfrage hatte diese darauf verwiesen, dass erst erforscht werden müsse, ob die bisherigen Gesetze zur Vermeidung von Vogelschlag an Glas ausreichen.

"Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet längst den Vogeltod an Glas und ermöglicht den zuständigen Behörden die erforderliche Umsetzung", sagte Judith Förster, Leiterin des BUND-Projekts 'Vermeidung von Vogelschlag an Glas'. Dabei müsse keine Tötungsabsicht vorliegen, ein In-Kauf-Nehmen reiche völlig aus. Bei bereits bestehenden Gebäuden, an denen Vogelschlag nachgewiesen werden kann, müssten die Landschaftsbehörden die Beseitigung der Folgeschäden anordnen.

Vögel können Glas nicht erkennen, fliegen sich in dem Glas spiegelnde oder durch dieses hindurch sichtbare Ziele an und sterben durch die enorme Geschwindigkeit des Aufpralls. Bereits bei der Herstellung kann das Glas jedoch so präpariert werden, dass es für Vögel ungefährlich ist. Beispiele sind Milchglas, Ornamentglas oder eingebaute Muster. Auch nachträglich können sichtbare Punkt- oder Linienmuster auf bestehende Glasflächen aufgebracht werden, welche die Belichtung der verglasten Räume in keiner Weise einschränken. Aufgeklebte Vogel-Silhouetten und UV-reflektierende Muster seien hingegen kaum wirksam.

"Die Einhaltung der Gesetze kann nur erfolgen, wenn Bau- und Umweltbehörden bei Baugenehmigungsverfahren zusammenarbeiten und standardisierte Verfahren für die Umsetzung von vogelfreundlichen Bauweisen praktizieren", sagte Förster.

Die gravierenden Vollzugsdefizite müssten umgehend abgebaut werden. Darüber hinaus müsste zum Beispiel aber auch die Landesbauordnung striktere Vorgaben für Planer- und Architekten zum Schutz der Vögel enthalten. Während zum Beispiel eine erhitzte Debatte um den Vogeltod durch Windenergieanlagen geführt werde, stehe das Thema vogelfreundliches Bauen bislang noch nicht auf der Agenda.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.vogelsicherheit-an-glas.de; die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Fraktion Bündnis90/Die Grünen finden Sie unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/075/1807522.pdf

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Quelle:
Presseinformation, 07.03.2016
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2016

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