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MELDUNG/525: Flächenverbrauch muss bis 2030 auf Netto-Null gesenkt werden (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 11. Februar 2020

NABU: Flächenverbrauch muss bis 2030 auf Netto-Null gesenkt werden

NABU-Grundsatzprogramm zum Planen und Bauen in Deutschland vorgelegt


Berlin - Der NABU fordert, dass ab 2030 keine neuen Flächen mehr zur Bebauung ausgewiesen werden, wenn nicht an anderer Stelle ein Ausgleich für die Natur geschaffen wird. Das ist eine der Kernforderungen des jetzt vorgelegten NABU-Grundsatzprogramms zum nachhaltigen Planen und Bauen in Deutschland. Notwendig ist die Erweiterung der Baugesetzgebung um ein Flächenspargesetz, welches verbindlich regelt, wie diese "Netto-Null" des Flächenverbrauchs zu erreichen ist. Es muss die Länder verpflichten, ihren Städten und Gemeinden verbindliche Ziele vorzugeben, so dass der Flächenverbrauch wirksam verringert wird. Tag für Tag werden in Deutschland rund 58 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht - das entspricht jährlich einer Flächengröße der Dimension zwischen Duisburg und Frankfurt/Main.

"Naturschonendes Planen und Bauen sind wichtige Bausteine im Kampf gegen die Arten- und Klimakrise. Eine zeitgemäße Raum- und Stadtplanung nimmt den Druck von den Ökosystemen, unterstützt die Energie- und Verkehrswende und bildet die Grundlage dauerhaft lebenswerter Siedlungen", so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. "Netto-Null" bedeutet nicht, dass nach 2030 keine neuen Bauflächen mehr ausgewiesen und bebaut werden dürfen. Vielmehr sollen als Ausgleich für Bebauung anderenorts versiegelte Flächen entsiegelt und vor erneuter Bebauung freigehalten werden. Dazu ist ein generelles Umdenken nötig: "Nicht der Schutz einer Fläche vor Bebauung muss zukünftig besonders begründet werden, sondern ihre Inanspruchnahme durch Bebauung", fordert Krüger weiter. Die kommunale Planung müsse sich mehr und mehr auf die sogenannte "doppelte Innenentwicklung" konzentrieren, also auf die Nachverdichtung im Ort bei gleichzeitigem Erhalt von Grünflächen, um so den Flächenfraß an den Stadträndern zu begrenzen.

Um die "Netto-Null" zu erreichen, müssen steuerliche Anreize, die Grundstückspekulation finanziell belohnen, ebenso wie fehlleitende Subventionen abgeschafft werden. So sollte beispielsweise Baukindergeld nur noch für Bauen im Bestand statt für Neubau gezahlt werden. Zudem sendet die Pendlerpauschale ein vollkommen falsches Signal.

Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung muss eine räumliche Kombination von Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zum Ziel haben. Eine solche "Stadt der kurzen Wege" schont die umgebende Landschaft und reduziert Kosten für aufwändige Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.

"Aus dem autogerechten Siedlungsraum muss ein menschengerechter Siedlungsraum werden", so Stefan Petzold, NABU-Siedlungspolitikexperte. "Fuß- und Radverkehr müssen bevorzugt behandelt und gefördert werden, da sie flächensparend, lärm- und abgasfrei und gesund sind."

Das Grundsatzprogramm zum Download:
www.nabu.de/siedlungsentwicklung

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 9/20, 11.02.2020
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2020

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