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STRAHLUNG/084: Elektrosmog - Bundestag verpasst Chance für Schutzmaßnahmen (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Pressemitteilung vom 13. Juni 2013

Elektrosmog: Bundestag verpasst Chance für Schutzmaßnahmen

BUND kritisiert heute vom Bundestag beschlossene Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung. Unzureichender Schutz vor elektromagnetischen Feldern



Berlin: Die heute vom Bundestag beschlossene neue Bundesimmissionsschutzverordnung bietet nach Ansicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zuwenig Schutz vor elektromagnetischen Strahlen, die von Sendeanlagen und Hochspannungsleitungen ausgehen. Mit der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung sei eine Chance vertan worden, gesundheitliche Gefahren elektromagnetischer Strahlung zu minimieren. Dies gelte vor allem für besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder. Ignoriert würden auch mögliche Langzeitwirkungen der Strahlung.

"Es ist inakzeptabel, dass die lange bekannten negativen Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung auf die Gesundheit ausgeblendet werden und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vernachlässigt wird", sagte Wilfried Kühling, Elektrosmogexperte des BUND. "Der Ausbau der Stromnetze und die mobile Kommunikation per Funk nehmen stetig zu. Trotzdem wird gegen mögliche gesundheitliche Risiken dieser Strahlung und für den Verbraucherschutz viel zu wenig getan", so Kühling.

Die Internationale Krebsagentur der WHO hatte 2011 die nieder- und hochfrequente elektromagnetische Strahlung als möglicherweise krebserregend eingestuft. Die Europäische Umweltagentur wies im Zusammenhang mit dem Mobilfunk ebenfalls bereits mehrfach auf Gesundheitsrisiken hin und kritisierte die mangelnde Wahrnehmung der Politik bezüglich des Krebsrisikos. Vor potentiellen Gefahren elektromagnetischer Strahlung gewarnt und entsprechende Präventionsmaßnahmen verlangt hatte auch der Europarat.

Der BUND-Experte Kühling forderte umfangreiche Maßnahmen, um die Risiken der elektromagnetischen Strahlung zu reduzieren. Dazu gehöre u. a. die Verabschiedung eines wirksamen Bundesimmissionsschutzgesetzes zum Schutz vor Strahlung und die Festlegung von gesundheitlich unbedenklichen Grenzwerten. Erforderlich seien außerdem eine Warn- und Kennzeichnungspflicht für elektromagnetisch strahlende Geräte und die Förderung technischer Alternativen, um die Strahlung zu minimieren bzw. zu vermeiden.

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 13.06.2013
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2013