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VERKEHR/861: EU-Generalanwältin für Beteiligung nicht europäischer Airlines am Emissionshandel (WWF)


WWF Presse-Newsletter - 06.10.2011

WWF lobt Eu-GH Gutachten zum Emissionshandel

EU-Generalanwältin hält Beteiligung nicht europäischer Airlines für rechtmässig


Berlin - Der WWF begrüßt den heutigen Schlussantrag der deutschen EU-Generalanwältin Juliane Kokott als wichtigen Schritt im Rechtsstreit um die Einbeziehung von Flugzeugabgasen in den europäischen Emissionshandel. Viviane Raddatz, Verkehrsreferentin beim WWF, meint dazu:

"Dieser Schlussantrag setzt ein Signal für den Klimaschutz im Luftverkehr. Der europäische Emissionshandel ist ein erster Schritt um die steigenden Klimaemissionen der Flugzeuge einzudämmen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel müssen aber ausschließlich dem Klimaschutz zu gute kommen".

Damit zeichnet sich ab, dass ab 2012 auch ausländische Fluggesellschaften am Emissionsrechtehandel teilnehmen müssen. Der Europäische Gerichtshof, der die letztendliche Entscheidung zum Jahresende fällt, folgt in den meisten Fällen dem Schlussantrag. Amerikanische und kanadische Fluglinien hatten gegen die Richtlinie, die ab 1. Januar in Kraft treten soll, mit dem Argument geklagt, dass sie mit internationalem Recht nicht vereinbar sei und in die Souveränität betreffender Staaten eingreife.

In ihrem Antrag bestätigte Generalanwältin Kokott die Rechtmäßigkeit der Richtlinie. Sie stellte klar, dass dadurch nicht die Souveränität von Drittstaaten verletzt werde und die Regelung mit allen internationalen Abkommen im Luftverkehr vereinbar sei. Kokott stellte auch fest, dass die EU nicht auf eine globale Lösung innerhalb der ICAO warten müsse.

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zu dieser Pressemeldung finden Sie hier
http://www.wwf.de/index.php?RDCT=43701a395ed61a966071


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Quelle:
WWF Presse-Newsletter, 06.10.2011
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Oktober 2011