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WALD/072: Tag des Waldes - Ausverkauf des Staatswaldes verhindern (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 20. März 2013 - Wald/Naturschutz

Internationaler Tag des Waldes am 21. März

Ausverkauf des Staatswaldes verhindern
NABU befürchtet nach dem so genannten Klausner-Urteil riesige Kahlschläge



Düsseldorf - Das Land Nordrhein-Westfalen muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm vom Dezember vergangenen Jahres die mit dem österreichischen Holzverarbeiter Klausner vertraglich vereinbarten 500.000 Festmeter Frischholz jährlich wie vereinbart bis 2014 liefern. Die Lieferungen sind auch einzuhalten, obwohl die Kapazitäten des nordrhein-westfälischen Staatswaldes mit 200.000 Festmeter weit darunter liegen. "Auch ohne Klausner-Vertrag sind die Einschläge schon an der Grenze des ökologisch vertretbaren", so Heinz Kowalski, Sprecher des NABU-Landesfachausschusses Wald in NRW. Der NABU befürchte nun massive ökologische Folgen durch noch höheren Holzeinschlag bis hin zu großflächigen Kahlschlägen. Das Land müsse alles tun, um den drohenden Ausverkauf des Staatswaldes zu verhindern.

Hier stehe die rot-grüne Landesregierung in der Verantwortung, auch wenn die missliche Situation aufgrund unverantwortlicher Verträge der schwarz-gelben Vorgängerregierung entstanden sei. Erst Ende Oktober 2011 habe der Staatswald NRW das FSC-Siegel für nachhaltige und naturverträgliche Wald-Bewirtschaftung erhalten. Umweltminister Remmel habe anlässlich dieser Auszeichnung den ‹Vorbildcharakter, in punkto Ökologie, Ökonomie und Soziales bei der Bewirtschaftung unserer Wälder‹ betont. So hätten ‹unsere Wälder nur dann eine Zukunft, wenn wir in unserem Handeln stets alle drei Aspekte berücksichtigen‹ würden. Diese Ansprüche gelte es nun auch weiterhin umzusetzen.

In diesem Zusammenhang kritisierte der NABU insbesondere das Schweigen, in das sich Land und der Landesbetrieb Wald und Holz nach dem Urteil hüllen würden. "Nicht nur der NABU, vermutlich auch viele Bürger Nordrhein-Westfalens dürfte es interessieren, was das Land nun vor hat", so Kowalski. Entweder gehe das Land jetzt in Revision zum Bundesverwaltungsgericht oder es verhandele mit Klausner über Abstandszahlungen. Das Prinzip der nachhaltigen Waldwirtschaft im nordrhein-westfälischen Staatswald dürfe jedoch auf keinen Fall aufgegeben werden. Dieser sei schließlich nicht nur ein wichtiges Wirtschaftsgut, er gehöre darüberhinaus allen Bürgern und diene in wesentlichen Teilen neben dem Natur- und Klimaschutz deren Erholung und Freizeitgestaltung.

Nach den verheerenden Sturmschäden durch den Orkan Kyrill im Jahr 2007 hatte der damalige Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) mit dem Klausner-Konzern langfristige Verträge über die Lieferung von jährlich 500.000 Festmeter Frischholz bis 2014 vereinbart, und zwar zu einem vergleichsweise niedrigen Preis zwischen 75 bis 85 Euro pro Festmeter. Nach den Aufräumarbeiten stehen aber nur noch 200.000 Festmeter jährlich in den Staatswäldern zur Verfügung. Außerdem ist der Festmeterpreis inzwischen auf rund 95 Euro geklettert. Der Landesbetrieb Wald und Holz stellte deshalb die Lieferungen an Klausner 2009 ein. Dagegen hatte das Unternehmen geklagt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 11/2013, 20.03.2013
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2013