Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → INDUSTRIE

AUTO/265: Änderung bei der Förderung der Nachrüstung von Rußpartikelfiltern (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Montag, 17. August 2009

Nachrüstung von Rußpartikelfiltern wird staatlich gefördert


Rhein-Sieg-Kreis (al) - Wer seinen Diesel-PKW mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet, kann das staatlich fördern lassen. Das ist allgemein bekannt. Jedoch macht das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in diesem Zusammenhang auf eine Neuerung aufmerksam:

Hat der Staat bislang die Nachrüstung durch eine zeitlich befristete anteilige Befreiung von der Kfz-Steuer bis zu einer Höhe von insgesamt 330 Euro gefördert, besteht seit dem 1. August auch die Möglichkeit, wahlweise eine staatliche Prämie in gleicher Höhe direkt ausgezahlt zu bekommen.

Diese Prämie kann beantragen, wer ab dem 1. August einen Rußpartikelfilter in seinen Diesel-PKW einbauen lässt. Allerdings können diese Anträge aus organisatorischen Gründen erst ab dem 1. September (also zum Teil dann rückwirkend) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dies wird auch online möglich sein unter www.pmsf.baba.de - es steht allerdings noch nicht fest, wann die Webseite frei geschaltet sein wird.

Beide Arten der Förderung für den Einbau eines Rußpartikelfilters enden mit Ablauf des Jahres 2009. Die Antragsfrist für die Prämie läuft allerdings erst am 15. Februar 2010 aus, so dass jeder, der sich bis zum Stichtag 31. Dezember 2009 entscheidet, einen Rußpartikelfilter einbauen zu lassen, auf jeden Fall noch in den Genuss der staatlichen Prämie kommen kann, sofern die Zulassungsbehörde nachgewiesen hat, dass das Fahrzeug in der Zeit vom 1. August bis 1. Dezember 2009 technisch so verbessert wurde, dass es einer der ausgewiesenen Partikelminderungsstufen oder Partikelminderungsklassen entspricht. Wer Zuschüsse aus dem Förderprogramm in Anspruch nimmt, kann natürlich nicht gleichzeitig auf Steuerbefreiung hoffen.

Dieter Siegberg, der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass die Kosten für die Nachrüstung zwar durch die Prämie bei weitem nicht gedeckt werden, aber die Vorteile dennoch nicht zu unterschätzen sind: Der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs wird zum Beispiel dadurch deutlich steigen, weil das Fahrzeug eine bessere Umweltplakette erhält und somit auch - je nach Plakette und Art der Umweltzone - in einen größeren Teil der Innenstädte hineinfahren darf.

Den wichtigsten Vorteil allerdings sieht Siegberg darin, dass der Rußpartikelausstoß gesenkt und damit die Luftqualität in den Innenstädten deutlich verbessert wird.


*


Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 17. August 2009
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. August 2009