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CHEMIE/222: REACH und Kunststoffrecycling - Anforderungen und Handlungsempfehlungen (UBA)


Umweltbundesamt - Presse-Information vom 3. August 2009

REACH und Kunststoffrecycling

Anforderungen und Handlungsempfehlungen an die Marktakteure


Mit Inkrafttreten der europäischen Chemikalienverordnung REACH sieht sich die Wirtschaft mit umfassenden Pflichten im Zusammenhang mit der Herstellung, dem Import und der Verarbeitung von Chemikalien konfrontiert. Angesichts einer erheblichen Verunsicherung über die Auswirkungen von REACH auf das Kunststoffrecycling haben sich mehrere Verbände der Kunststoffindustrie und Unternehmen zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen des Umweltforschungsplans auf ein Projekt "REACH und Kunststoffrecycling" verständigt.

Ziel des Projektes ist, eine Handreichung für die Marktakteure des Kunststoffrecyclings zu erstellen. Diese soll wesentliche REACH- Anforderungen darstellen und Hilfestellung bei der Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung geben. Die Fertigstellung wird für Herbst 2009 erwartet. Bereits jetzt zeichnen sich folgende Ergebnisse und Schwerpunktsetzungen ab:

Registrierungspflichten

Die bestehenden Registrierungspflichten sind durch das Recyclingprivileg nach REACH Artikel 2.7.d und eine pragmatische Interpretation der Stoffidentifizierung hinsichtlich der Berücksichtigung von Verunreinigungen für Recyclingunternehmen weitgehend unproblematisch.

Informationspflichten

Nach REACH müssen Recycler das Gefährlichkeitsprofil ihrer Rezyklate bestimmen und Informationen an ihre Kunden weitergeben. Anhand verschiedener Fallbeispiele sollen pragmatische Schritte zur Wahrnehmung der Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten und zur Kundeninformation - zum Beispiel mittels Sicherheitsdatenblatt - aufgezeigt werden. Die Diskussion um den sachgerechten Umgang mit offenen Fragen in Bezug auf die stoffliche Zusammensetzung von Abfällen - etwa nicht bekannte Verunreinigungen - und die Erstellung von Kundenunterlagen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.


Diese Anforderungen bestehen allerdings - unabhängig von den REACH-Regelungen - schon seit langem.

Im Abschlussbericht wird unter anderem auch auf Aktivitäten der europäischen Kunststoff-industrie im Zusammenhang mit der Einführung von REACH verwiesen.

Die Ökopol GmbH bearbeitet das Projekt. Nach Abschluss des Projektes ist ein Gespräch für die interessierte Fachöffentlichkeit vorgesehen.

Weitere Informationen zu REACH finden Sie unter http://www.reach-info.de.

Dessau-Roßlau, 04.08.2009


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Quelle:
UBA-Presse-Information Nr. 055/2009, 04.08.2009
Herausgeber:
Umweltbundesamt (UBA)
Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
Postanschrift:
Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon: 0340/2103-0, Fax: 0340/2103-2285
E-Mail: pressestelle@uba.de
Internet: www.umweltbundesamt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. August 2009