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CHEMIE/341: Strengere Vorschriften für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ab 2015 (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 10. Dezember 2013 / Chemie & Nanotechnologie

Neue PAK-Regeln ab 2015



Ab Dezember 2015 gelten strengere Vorschriften für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in zahlreichen Verbrauchsgegenständen. Eine entsprechende Ergänzung des Annex 17 der europäischen Chemikalienrichtlinie REACH trat am Montag in Kraft.

In Plastik- und Gummiprodukten, die in Kontakt mit Haut und Mund kommen können, soll ab Dezember 2015 ein Grenzwert von einem Milligramm pro Kilogramm gelten - das betrifft beispielsweise Kleidung, Haushaltswaren oder Sportausrüstung. Wird der vorgeschriebene Wert überschritten, müssen die Produkte vom Markt genommen werden. Second-Hand-Ware ist allerdings nicht von dieser Regelung betroffen.

Für Spielzeug und Kinderpflegeprodukte gilt sogar ein Grenzwert von 0,5 Miligramm pro Kilogramm. 2017 sollen diese Vorgaben unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Studien und Erkenntnisse überarbeitet werden.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, die unter anderem bei der Verbrennung von fossilen Rohstoffen, Tabak oder Holz entstehen, gelten als gefährliche Umweltschadstoffe. Sie sind nur sehr gering wasserlöslich, besonders langlebig und krebserregend. Nur wenige PAK-Verbindungen werden künstlich hergestellt, in der Regel gelangen sie als natürlicher Bestandteil etwa von Weichmacherölen in Verbraucherprodukte. [dh]

Gesetzesblatt der EU
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:328:0069:0071:EN:PDF

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Quelle:
EU-News, 10.12.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Dezember 2013