Deutscher Naturschutzring (DNR)
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EU-Koordination
EU-News - Mittwoch, 21. Dezember 2016 / Chemie & Nanotechnologie
Schrittweises Ende des Gebrauchs von Bisphenol A in EU beschlossen
Der Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) hat am Montag den Weichmacher Bisphenol A (BPA) sowie drei weitere Chemikalien als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) klassifiziert. Damit fällt BPA in den Annex XIV des Chemikalienregisters REACH - seine Produktion und Verwendung muss sukzessive durch sicherere Alternativen ersetzt werden.
Bei ihrem Treffen deklarierten die Mitgliedstaaten BPA als giftig für die Reproduktion. Frankreich hatte bereits seit Monaten auf ein Handeln der EU gedrängt. Das Land hat bereits ein Verbot von BPA nicht nur in Trinkflaschen für Babys, sondern auch in Lebensmittelbehältern verhängt.
Die drei weiteren, als SVHC klassifizierten Stoffe sind: Nonadecafluorodecanoic-Säure (PFDA), eine Gruppe von Hemmstoffen namens 4-Heptylphenol, welche in Reinigungsmitteln und Korrosionsschutzmitteln enthalten ist, sowie 4-tert-Pentylphenol, was als Weichmacher und Beschichtungsmittel fungiert.
Ab Januar werden die Stoffe in die Kandidatenliste von REACH aufgenommen und ihr Gebrauch eingeschränkt. [es]
Agenda des Treffens
https://echa.europa.eu/documents/10162/22837890/msc-51_agenda_en.pdf/49808f82-edae-4375-8a48-2f439cb8db8d
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Quelle:
EU-News, 21.12.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2016
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