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CHEMIE/412: Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen noch relevant? (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 20.07.2017 / Emissionen

Verordnung zu ozonabbauenden Stoffen noch relevant?


Die EU-Kommission hat einen Fitness-Check gestartet, um die Wirksamkeit der Verordnung zu ozonschädigenden Stoffen zu überprüfen.

Dies könnte zu einer Revision der sogenannten ODS-Verordnung (Regulation on Ozone Depleting Substances) führen. Die Kommission wirft auch die Frage auf, ob die Verordnung in einigen Teilen noch relevant ist. Da es immer mehr Alternativen zu ozonschädigenden Stoffen gebe, müssen insbesondere die Ausnahmebestimmungen für diese Substanzen geändert werden, so die Kommission in ihrem Fahrplan zum Fitness-Check.

Zu den ozonschädigenden Stoffen zählen unter anderem Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW), Halone und Methylbromid, die als Kühlmittel in Kühlschränken und Klimaanlagen, als Lösungsmittel für Reinigungszwecke oder als Pestizide verwendet werden. Die ODS-Verordnung ist Teil der Umsetzung des internationalen Montreal-Protokolls in europäisches Recht (EU-Umweltnews vom 06. Juli [1]).

In den nächsten Wochen bis zum 11. August ist es möglich, den Fahrplan der Kommission zu kommentieren - auch um mögliche Gesetzesüberschneidungen festzustellen. So gibt es beispielsweise eine weitere EU-Verordnung zu Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), die nun für die Umsetzung des Montreal-Protokolls angepasst werden muss. [es]


Fahrplan der EU-Kommission
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2017-3562786

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2017-emissionen/eu-parlament-ratifiziert-internationale-abkommen-gegen-luftverschmutzung/

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Quelle:
EU-News, 20.07.2017
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juli 2017

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