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CHEMIE/436: REACH - Fehlende Sicherheitsdaten verlangsamen weitere Verbesserungsmaßnahmen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen e.V.
EU-Koordination

EU-News - 12.09.2019 / Chemie & Nanotechnologie

REACH: Fehlende Sicherheitsdaten verlangsamen weitere Verbesserungsmaßnahmen


Über ein Jahr ist es nun her, dass die EU ihre Chemikalienverordnung REACH überprüft und Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Verordnung angekündigt hat. In dieser Woche berichtete die zuständige Chemikalienagentur ECHA, was seitdem passiert ist.

Laut ihrem Bericht hat sich die ECHA im letzten Jahr hauptsächlich darauf konzentriert, Autorisierungsprozesse zu vereinfachen und Unternehmen dazu zu bringen, ihre Informationspflichten einzuhalten. Nachdem das Bundesamt für Risikoforschung (BfR) vergangenes Jahr festgestellt hatte, dass viele der im Rahmen von REACH eingereichten Registrierungsdossiers wichtige sicherheitsrelevante Informationen nicht enthalten, wurde das Thema Priorität der ECHA (siehe EU-Umweltnews vom 04.10.2018 [1] und 22.05.2019 [2]). Die Ressourcen, die die Behörde für eine ausgeweitete Überprüfung und die Zusammenarbeit mit Unternehmen benötigt, fehlen jedoch an anderen Stellen. So erklärt die ECHA, weitere wichtige Maßnahmen für eine sichere Umsetzung von REACH hintanstellen zu müssen.

Während ein verbessertes Risikomanagement und die Verbindung zwischen REACH und anderen EU-Gesetzen dieses Jahr noch auf der To-do-Liste der Agentur steht, werden weitere Aktivitäten wie die Verfolgung von Stoffen entlang der Lieferkette, die Entwicklung von Sicherheitsdatenblättern, die Förderung von Substitution, ein verbessertes Beschränkungsverfahren und bessere Unterstützung für kleinere Unternehmen ins Arbeitsprogramm für 2020 verschoben.

Die EU-Chemikalienverordnung REACH reguliert den Umgang mit Chemikalien in der EU und soll dafür sorgen, dass keine gefährlichen Stoffe in die Umwelt gelangen. Die Verordnung sieht grundsätzlich vor, dass ein besonders besorgniserregender Stoff nur zugelassen werden darf, wenn die Vorteile der Chemikalie die Risiken übersteigen. Dafür ist eine gründliche Analyse der Risiken notwendig. [km]


Mitteilung der ECHA
https://newsletter.echa.europa.eu/home/-/newsletter/entry/reach-review-actions-status-of-our-work?utm_source=newsletter-email&utm_medium=email&utm_campaign=revamp&utm_content=issue3-2019&_cldee=anBhZ2VAY2FuY2VycHJldmVudGlvbnNvY2lldHkub3Jn&recipientid=lead-ab7925937b24e9118109005056952b31-31d62b695fbe42638ccb88d9ae78e9bb&esid=03d32793-24d5-e911-8112-005056b9310e

Steckbrief der EU-Koordination zur Überprüfung der REACH-Verordnung (Juli 2018)
https://www.dnr.de/publikationen/steckbriefe-factsheets/steckbrief-aktualisiert-zur-ueberpruefung-der-reach-verordnung/

[1] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2018-chemie-nanotechnologie/reach-infos-ueber-umweltrisiken-fehlen/
[2] https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2019-chemie-nanotechnologie/grossunternehmen-contra-gesundheitsschutz/

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Quelle:
EU-News, 12.09.2019
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2019

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