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EUROPA/272: Kommission genehmigt Beihilfen für den Ausgleich der Hochwasserschäden in Polen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 9. August 2010

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Beihilfen für den Ausgleich der Hochwasserschäden in Polen


Die Europäische Kommission hat eine Beihilferegelung genehmigt, in deren Rahmen Ausgleichszahlungen für die Schäden gewährt werden können, die durch die Überschwemmungen vom Mai und Juni 2010 in Polen entstanden sind. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union steht, nach dem Beihilfen für die Wiedergutmachung von aus Naturkatastrophen resultierenden Schäden zulässig sind. Die Beihilfen stehen ausschließlich für die Deckung tatsächlich verursachter materieller Schäden zur Verfügung.

In Polen hatten heftige Regenfälle im Mai und Juni 2010 Überschwemmungen und Erdrutsche in 14 der 16 Regionen ausgelöst. Dadurch erlitten zahlreiche Einzelpersonen und Unternehmen Schäden an ihren Betrieben, häufig in erheblichem Umfang.

Die polnischen Behörden haben eine Beihilferegelung aufgelegt, die diese Schäden ausgleichen soll. Sie steht sämtlichen Unternehmen offen. Der heutige Beschluss deckt jedoch nicht die Beihilfen an Unternehmen ab, die in der landwirtschaftlichen Erzeugung oder einem bestimmten Segment des Forstsektors tätig sind, da diese unter die EU-Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor 2007- 2013 fallen (siehe IP/06/1697). Die Kommission prüft den Teil der polnischen Beihilferegelung, der diese Unternehmen betrifft, anhand der besonderen Bestimmungen, die für den Agrar- und Forstsektor gelten, und wird einen gesonderten Beschluss darüber erlassen.

Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Überschwemmungen und Erdrutsche, zu denen es in Polen im Mai und Juni 2010 kam, tatsächlich als Naturkatastrophe einzustufen sind. Darüber hinaus dient die von den polnischen Behörden aufgestellte Beihilferegelung lediglich dem Ausgleich materieller Schäden, die tatsächlich durch die Naturkatastrophe verursacht wurden. Daher ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer N 235a/2010 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.


IP/06/1697
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/1697&format=HTML&aged=1&language=EN&guiLanguage=en

Beihilferegister -
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/register/

Seite GD Wettbewerb -
http://ec.europa.eu/competition/index_en.html

State Aid weekly e-News - http://ec.europa.eu/competition/state_aid/newsletter/index.html



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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1039, 09.08.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. August 2010