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EUROPA/649: Umweltorganisationen gehen rechtlich gegen Greenwashing von Erdgas in der EU-Taxonomie vor (BUND)


Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) - Gemeinsame Pressemitteilung vom 19. September 2022

Umweltorganisationen gehen rechtlich gegen Greenwashing von Erdgas in der EU-Taxonomie vor


ClientEarth - Anwälte der Erde und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben zusammen mit anderen Umweltgruppen offiziell ein juristisches Verfahren gegen die Aufnahme von fossilem Gas in das EU-Regelwerk für nachhaltige Finanzen eingeleitet.

Gas ist ein klimaschädlicher Brennstoff, der die europäische Energiesicherheit bedroht und zu exorbitanten Energiepreisen und rasant steigenden Lebenshaltungskosten in ganz Europa geführt hat.

Nach Ansicht der beteiligten Organisationen verstößt die Einstufung von Gas als 'nachhaltige' Investition gegen eine Reihe von wichtigen EU-Gesetzen, insbesondere gegen die Taxonomie-Verordnung selbst. ClientEarth und der BUND haben zusammen mit dem EU Policy Office des WWF sowie Transport & Environment (T&E) bei der Europäischen Kommission die Überprüfung des ergänzenden delegierten Rechtsaktes beantragt, mit dem die EU-Exekutive Investitionen in fossiles Gas als 'nachhaltig' klassifiziert hat. Trotz breitem gesellschaftlichem Widerspruchs haben der EU-Rat und das Europäische Parlament diese Einstufung akzeptiert. Sollte die Kommission an ihrer Entscheidung festhalten, stünde den Umweltorganisationen der Gang zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) offen.

"Die EU-Taxonomie sollte der Goldstandard für nachhaltige Investitionen sein. Die Aufnahme von Erdgas in das Regelwerk birgt aber die Gefahr, dass Investitionen in eine teure, unzuverlässige und klimaschädliche Energieform gelenkt werden, statt für eine tatsächlich nachhaltige Energiewende in Europa zur Verfügung zu stehen", so Marta Toporek, Umweltjuristin bei ClientEarth. "Die Entscheidung der EU-Kommission steht damit in Widerspruch zum europäischen Klimagesetz und der Taxonomie-Verordnung selbst. Sie verstößt auch gegen die Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens."

"Wir sagen nein, zu einem fossilen Lock-in. Erdgas und Atom sind nicht grün, auch wenn die EU-Kommission dies auf Druck aus Paris und Berlin so festgelegt hat", erklärt Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin. "Der Krieg gegen die Ukraine und die Abhängigkeit von Russland zeigen, dass fossiles Erdgas keine Lösung ist. Die Klimakrise macht trotz der gegenwärtigen Situation keine Pause, deshalb müssen wir heute auch an morgen denken. Institutionelles Greenwashing durch die EU-Kommission macht Gas nicht nachhaltig. Statt auf den Klimapfad zu kommen, führt uns diese Entscheidung in die energiepolitische Sackgasse. Sie untergräbt damit ihre eigenen, grundlegenden Ziele, für eine saubere, bezahlbare und sichere Energieversorgung in Europa zu sorgen. Die EU Kommission muss diese fatale Fehlentscheidung rückgängig machen und den Rechtsakt auch wegen dem Greenwashing anderer hoch umstrittener Energieträger komplett zurückziehen."

Erdgas steht derzeit wie keine andere Energieform im Mittelpunkt der Debatte um explodierende Energierechnungen und steigende Lebenshaltungskosten in Europa. Außerdem hat es schädliche Auswirkungen auf die Umwelt - einschließlich der Freisetzung großer Mengen an Kohlenstoff- und Methanemissionen.

Die beantragte interne Überprüfung ist ein juristischer Mechanismus, der nach einer umfassenden Reform der EU-Rechtsvorschriften über den Zugang zu Gerichten im vergangenen Jahr nun auch von Nichtregierungsorganisationen und der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Die Umweltorganisationen fordern damit die EU-Kommission auf, den ergänzenden delegierten Rechtsakt aufzuheben. Die Europäische Kommission hat nun bis zu 22 Wochen Zeit, um zu antworten. Weigert sich die Kommission, können die antragstellenden Organisationen den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anrufen, um die Aufhebung des umstrittenen Rechtsaktes zu erzwingen.

Hintergrund

Welches rechtliche Verfahren wird in diesem Fall angewendet?
Im Jahr 2021 wurde eine wegweisende Reform des EU-Rechts zum Zugang zu Gerichten verabschiedet. Dadurch wurden die Haupthindernisse für Nichtregierungsorganisationen und Bürger*innen beseitigt, Umweltentscheidungen vor Gericht anzufechten. Umweltorganisationen haben nun das Recht, EU-Institutionen (in diesem Fall die Kommission) aufzufordern, zu überprüfen, ob eine ihrer Entscheidungen gegen europäisches Umweltrecht verstößt. Die jeweilige Institution muss auf eine solche Anfrage innerhalb von 16 Wochen offiziell antworten; eine Frist, die auf bis zu 22 Wochen verlängert werden kann. Stellen die Beschwerdeführenden fest, dass die Antwort der EU-Kommission den Rechtsverstoß nicht behebt, können sie vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.

Welche Klimaauswirkungen haben Gas und Methan?
Gasförderung und -transport emittieren nicht nur riesige Mengen an Kohlendioxid, sondern sind auch ein großer Emittent des starken und giftigen Treibhausgases Methan, das in Bezug auf den Klimawandel über 20 Jahre 86-mal stärker als Kohlendioxid ist. Methan wird durch das Bohren und Fördern von Gas aus Bohrlöchern und seinen Transport durch Pipelines freigesetzt. Über das Klima hinaus hat Methan auch verheerende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit - durch Luftverschmutzung - und auf die Ökosysteme.

Sowohl die Internationale Energieagentur (IEA) als auch der Weltklimarat (IPCC) haben klar gesagt, dass keine neuen Öl- und Gasförderungsprojekte begonnen werden sollten, wenn wir die Erwärmung innerhalb von 1,5 °C halten wollen. Darüber hinaus ergab eine kürzlich durchgeführte Studie, dass fast die Hälfte der bestehenden Produktionsstätten für fossile Brennstoffe frühzeitig geschlossen werden müssen, wenn die 1,5 °C-Grenze eingehalten werden soll.

Warum erstreckt sich das Verfahren von ClientEarth, BUND, WWF und T&E nicht auf die Kernenergie?
Den beteiligten Organisationen fehlt das technische und rechtliche Fachwissen, um die Aufnahme von Kernkraft in den delegierten Rechtsakt anfechten zu können. Dieses ist aber das Anliegen eines parallelen Verfahrens, das von der Umweltorganisation Greenpeace eingeleitet worden ist.

Über ClientEarth - Anwälte der Erde
ClientEarth - Anwälte der Erde ist eine Nichtregierungsorganisation, die das Recht nutzt, um die Erde und ihre Bewohner*innen zu schützen. Zusammen mit Bürger*innen und unseren Partnerorganisationen in Deutschland, Europa und weltweit arbeiten wir an Themen wie Klimawandel, Naturschutz und Umweltverschmutzung. Wir nehmen die Industrie und Regierungen in die Verantwortung, um das Leben auf der Erde und das Recht auf eine gesunde Umwelt zu schützen. Mit Büros in Europa, Asien und den USA setzen wir bestehendes Recht durch, unterstützen unterschiedliche Akteur*innen in Umweltverfahren und wirken bei der Gesetzgebung und der Entwicklung des Rechts mit. Wir streben eine nachhaltige und systematische Transformation an, denn eine Welt, in der Mensch und Planet gemeinsam gedeihen, ist nicht nur möglich - sie ist notwendig.

Über den BUND
Umwelt schützen. Natur bewahren: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Verband, der auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene arbeitet. Er setzt sich ein für den Schutz unserer Natur und Umwelt - damit die Erde für alle, die auf ihr leben, bewohnbar bleibt. Aktuell wird der BUND von mehr als 674.000 Menschen unterstützt. Als einer der größten föderal strukturierten deutschen Umweltverbände hat er 16 Landesverbände und rund 2000 Kreis- und Ortsgruppen. Der BUND ist Mitglied des internationalen Netzwerks Friends of the Earth International (FoEI) und hat Partnerorganisationen in rund 70 Ländern.

www.clientearth.org
www.bund.net

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Quelle:
BUND-Pressedienst, 19.09.2022
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Freunde der Erde Deutschland
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Email: bund(at)bund.net
Internet: www.bund.net

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 19. September 2022

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