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MELDUNG/245: Klare Vorgaben für Raumordnungsverfahren zur Nordseepipeline (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - 2. April 2014

Klare Vorgaben für das Raumordnungsverfahren

Soleleitung zur Nordsee: Antragskonferenz in Oldenburg - K+S erläutert Planungen



HANNOVER. Zu zwei Antragskonferenzen hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz jetzt die betroffenen Kommunen sowie Fachbehörden und Verbände zum Thema Soleleitung zur Nordsee eingeladen. Die Konferenzen am heutigen Dienstag (Oldenburg) und morgigen Mittwoch (Hannover) geben der K+S Kali GmbH die Gelegenheit, Anregungen der Beteiligten zu berücksichtigen und ihre Antragsunterlagen gezielter auf das anschließende Raumordnungsverfahren (ROV) für die Pipeline vorzubereiten.

In Oldenburg erörterten die etwa 100 Teilnehmer heute Inhalt und Umfang der Planunterlagen zu einem künftigen Raumordnungsverfahren. Neben den von den vier Trassenkorridorvarianten betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange waren auch Umweltverbände anwesend. Nachdem der "Runde Tisch" das Vorhaben in erster Linie unter dem Blickwinkel "Gewässerschutz Werra Weser" entwickelt und diskutiert hat, eröffnet die Vorbereitung des ROV erstmalig eine gesamtniedersächsische Perspektive auf das Vorhaben. Ergebnis der heutigen Antragskonferenz ist unter anderem, dass alle vier vom Vorhabenträger entwickelten Trassenkorridorvarianten weiterhin auf ihre Eignung zu untersuchen sind. Keiner der Korridore kann nach dem derzeitigen Kenntnistand von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden, wenngleich für einige Korridorabschnitte noch zu prüfende Raumwiderstände erkennbar werden.

Auf der Grundlage der Beiträge der Beteiligten ergaben sich außerdem Erörterungsschwerpunkte, die zum Teil im weiteren Verfahren noch vertiefend berücksichtigt werden müssen.

So ist die Festlegung des vorgesehenen Einleitbereichs in die Nordsee aus Sicht einer Vielzahl von Beteiligten in der Küstenregion noch nicht plausibel begründet. Diese muss seitens des Vorhabensträgers im Rahmen der Antragsunterlagen auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Alternativenprüfung, die auch küstenferne Einleitbereiche einschließt, umfassend dargelegt werden. Die Raumordnungsbehörde betonte in diesem Zusammenhang, dass der vorgeschlagene Einleitbereich im ROV kein Zwangspunkt sei.

Als weiteres Ergebnis der Antragskonferenz wird zur Gewährleistung einer Betrachtung aller denkbaren Auswirkungen der Einleitung der Salzabwässer in die Nordsee ein erweiterter Untersuchungsraum festgelegt werden, der den gesamten Gewässerkörper der Jade gemäß Wasserrahmenrichtlinie - einschließlich Jadebusen - umfassen soll.

Noch bis zum 2. Mai haben die Beteiligten Gelegenheit, zum Untersuchungsrahmen Stellung zu nehmen. Im Anschluss wird das Raumordnungsministerium unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und nach länderübergreifender Abstimmung den sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen festlegen. Der Untersuchungsrahmen wird unter www.rov-nordseepipeline.niedersachsen.de veröffentlicht, hier können Interessierte dann auch das Protokoll der Antragskonferenz einsehen.

Nach der Fertigstellung der Verfahrensunterlagen durch K +S wird das Raumordnungsverfahren mit der Eröffnung des Beteiligungsverfahrens - welches auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit umfasst - voraussichtlich 2015 eingeleitet. Das Verfahren endet mit einer landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens.

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Quelle:
Pressemitteilung, 02.04.2014
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
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Tel.: 0511/120-2095, 2135, 2136, 2137; Fax: 0511/120-2382
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2014