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MASSNAHMEN/292: Moorburg. Vattenfall beantragt Hybridkühlturm, umfassende Prüfung zwingend (BUND HH)


BUND-Landesverband Hamburg e. V. - 25. März 2010

Moorburg: Vattenfall hat offiziellen Antrag für Hybrid-Kühlturm eingereicht

BUND hält umfassendes Genehmigungsverfahren für zwingend
Ergänzender Einsatz des Kühlturms entlastet die Elbe nicht ausreichend


Nach Informationen des BUND Hamburg hat der Energiekonzern Vattenfall bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) vor kurzem einen offiziellen Antrag zum Bau eines ca. 200 Mio. Euro teuren Hybridkühlturms eingereicht. Die Behörde prüft derzeit kurzfristig, ob eine einfache Änderung der Genehmigung oder ein umfassendes Änderungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig wird.

Problematisch ist aus Sicht des BUND, dass der Hybrid-Kühlturm offenbar lediglich additiv eingesetzt werden soll, wenn in der Elbe bestimmte Abflussraten, Sauerstoffgehalte oder Gewässertemperaturen registriert werden. Ohne Hybridkühlturm wäre sonst entsprechend des gegenwärtigen Genehmigungsstandes die Kraftwerksleistung an über 200 Tagen im Jahr zu reduzieren. Dies wiederum würde Vattenfall entsprechende Umsatzausfälle bescheren und die ohnehin zweifelhafte Wirtschaftlichkeit des Kraftwerkes noch weiter in Frage stellen.

Mit dem neuen Konstrukt wäre aber weiterhin die Beeinträchtigung der Elbe zu groß, da der Kühlturm nur die Stromausbeute für Vattenfall verbessert, unterm Strich aber nicht das Niveau des Gewässerschutzes. An die Stelle der Reduzierung des Kraftwerksbetriebes aufgrund der derzeitigen Genehmigungslage, die der BUND in seiner Klage als unzureichend kritisiert hat, rückt lediglich der ergänzende Einsatz des Hybridkühlturms.

"Nur ein kompletter Verzicht auf die Durchlaufkühlung und der ausschließliche Einsatz des Kühlturms könnte die Belastung der Elbe ausreichend reduzieren", fordert Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND Hamburg.

In jedem Fall erforderlich ist ein förmliches Änderungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Hybridkühlturm führt unter anderem zu erhöhten Lärmemissionen, einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und einer veränderten Gewässernutzung. "Sollte die zuständige Fachbehörde BSU ein ähnlich "schlankes" Verfahren wie bei der Moorburg-Trasse wählen, hätten wir in Hamburg erneut eine äußerst zweifelhafte Entscheidung", so Manfred Braasch.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 28, 25.03.2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND-Landesverband Hamburg
Lange Reihe 29, 20099 Hamburg
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E-Mail: bund.hamburg@bund.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2010