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MASSNAHMEN/350: Mittelgroße Feuerungsanlagen mit strikteren Fristen, aber mehr Ausnahmen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 07. Mai 2015 / Emissionen

Mittelgroße Feuerungsanlagen mit strikteren Fristen, aber mehr Ausnahmen


Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat diese Woche über die Richtlinie zur Beschränkung der Emissionen von mittelgroßen Feuerungsanlagen abgestimmt. Die Änderungsvorschläge enthalten gegenüber dem Kommissionsvorschlag zwar einige Verschärfungen, gewähren aber zusätzliche Ausnahmen und Zeitverlängerungen für einige Anlagen.

Die Regelungen für bestehende Anlagen, die Kraftstoffe mit einer Wärmeeinbringung zwischen 15 und 20 Megawatt verbrennen, sollen laut Umweltausschuss ab 2020 gelten. Für Anlagen mit 5 bis 15 Megawatt Wärmeleistung gilt die Richtlinie ab 2022, kleinere Anlagen haben bis 2027 Zeit.

Damit zog das Parlament die Zeitbeschränkungen um ein paar Jahre nach vorne. Dies lobte das Europäische Umweltbüro (EEB), kritisierte aber das Hinzufügen von Ausnahmen. So sind zum Beispiel Ölraffinerien und Offshore-Plattformen komplett von der Richtlinie ausgenommen. Zudem würden Fernwärmeanlagen und Verbrennungsanlagen von Biomasse zu lange Zeitverlängerungen gewährt.

Die Verhandlungen um die Richtlinie gehen nun in den Trilog zwischen Eu-Parlament und Rat, die am 21. Mai beginnen. [es]



Änderungen des Umweltausschusses (engl.)
http://www.endseurope.com/docs/150506b.doc

Stellungnahme des EEB (engl.)
http://www.eeb.org/index.cfm/news-events/news/holes-in-eu-parliament-plan-to-cut-pollution-from-combustion-plants/

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Quelle:
EU-News, 07.05.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2015

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