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POLITIK/397: Gabriel zum CCS-Gesetz im Bundestag (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 6. Mai 2009 - Klimaschutz/Industriepolitik

Gabriel: Kein Blankoscheck für CO2-Abspeicherung

CCS-Gesetz im Bundestag


"Kohlekraftwerke haben nur eine Zukunft, wenn sie weniger schädlich für das Klima werden. Die Technologie zur Abscheidung von Kohlendioxid CCS könnte da eine Perspektive bieten", sagte heute Bundesumweltminister Sigmar Gabriel im Bundestag. Das Parlament berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen Gesteinsschichten (Carbon Capture and Storage, CCS).

"Wir müssen jetzt untersuchen, ob die Technik im industriellen Maßstab funktioniert. Dabei erteilen wir CCS mit diesem Gesetz keinen Blankoscheck. Im Gegenteil: Der Entwurf sieht hohe Umweltstandards vor, auf die es keinen Rabatt gibt. Das Wichtigste ist dabei: Die Speicher müssen auf Dauer sicher sein", so der Minister.

Er ging dabei auch auf Kritik an dem Gesetzentwurf ein: "Wer behauptet, das Gesetz gebe der Kohle Vorrang, irrt. Das Gesetz schafft lediglich die Voraussetzung für eine sichere CO2-Speicherung. Wir sorgen außerdem dafür, dass nur für genau soviel CO2 keine Emissionszertifikate gekauft werden müssen, wie dauerhaft und sicher gespeichert wird. Die Verursacher - also die Energiekonzerne - müssen selbstverständlich sämtliche Kosten tragen, auch für die Zeit, in der der Staat die Verantwortung für die Lagerstätten hat. Für mich war besonders wichtig, dass es zu keinen Konkurrenzen mit erneuerbaren Energien kommt: Konkrete Geothermie-Projekte werden Vorrang vor der Einlagerung von CO2 haben", betonte Gabriel.

Den Anlagenbetreibern gibt das Gesetz die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Pilot- und Demonstrationsanlagen. Sie müssen dadurch unter anderem aber auch nachweisen, dass die vollständige Zurückhaltung von CO2 im Speicher auf unbegrenzte Zeit gewährleistet ist. Zudem müssen sie umfassend Vorsorge gegen Risiken für Mensch und Umwelt nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik leisten. Erst 30 Jahre nach Stilllegung einer Anlage und damit rund 80 Jahre nach ihrer Inbetriebnahme können Betreiber ihre Verantwortung auf den Staat übertragen - und das auch nur bei einem Langzeitsicherheitsnachweis nach dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Im Jahr 2015 wird der Bund die Erfahrungen mit den Demonstrationsvorhaben aus dem In- und Ausland auswerten. Dann wird geklärt, inwieweit die im Gesetz festgelegten hohen Sicherheits- und Umweltstandards nachgewiesen werden können und ob CCS technisch und wirtschaftlich ein gangbarer Weg ist. Mit dem Gesetzentwurf soll die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid in deutsches Recht umgesetzt werden.

Für die Bundesregierung steht weiterhin die Steigerung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien im Vordergrund ihrer Klimaschutzstrategie. Die im europäischen Emissionshandel festgelegte und ab 2013 jährlich um 1,74 Prozent sinkende Obergrenze für den Ausstoß von Treibhausgasen sichert die Einhaltung der Klimaschutzziele. Ob Kraftwerksbetreiber dabei auf mehr Effizienz, den Wechsel von Brennstoffen oder einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien setzen, bleibt ihnen überlassen. Aufgabe des Staates ist es, klare gesetzliche Vorgaben für eine umweltverträgliche Nutzung von CCS zu machen, wenn Unternehmen diesen Weg gehen wollen.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 128/09, 6. Mai 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2009