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ARTENSCHUTZ/298: Weltartenkonferenz in Panama beschließt mehr Schutz für Haie, Reptilien und Tropenhölzer (BMUV)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Pressemitteilung, 25.11.2022

Weltartenkonferenz in Panama beschließt mehr Schutz für Haie, Reptilien und Tropenhölzer

Staatengemeinschaft stellt auf der CITES CoP19 in Panama zahlreiche Arten erstmalig unter Schutz


Die 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES COP19) beschließt die Unterschutzstellung zahlreicher für die Fischerei relevanter Arten wie den Blauhai, den Hammerhai und den Gitarrenrochen.

Von der 19. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES COP19), die vom 14. bis 25. November 2022 in Panama tagte, geht ein starkes Signal für den Artenschutz aus: Die Vertragsstaaten haben weitreichende Handelsbeschränkungen und -verbote zum Schutz von handelsbedingt gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, insbesondere marinen Arten, Reptilien und Amphibien sowie tropische Baumarten, beschlossen. An der Weltartenkonferenz nahmen mehr als 2500 Delegierte aus 170 der 184 Vertragsstaaten sowie Vertreter*innen von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen teil. Deutschland hat sich dabei für den dringend notwendigen ambitionierten Artenschutz und für strenge Nachhaltigkeitskontrollen bei gefährdeten Tieren und Pflanzen eingesetzt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Die Weltartenkonferenz hat erstmals rund 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie über 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt. Das ist eine historische Entscheidung für den Artenschutz. Die Staatengemeinschaft hat damit ein starkes Zeichen gesetzt und sich klar für stärkere Kontrollen des internationalen Artenhandels ausgesprochen. Auch die Verbote des internationalen Elfenbein- und Nashornhornhandels bleiben. Deutschland hat wesentlich zu dieser wichtigen Entscheidung beigetragen. Das ist Grund zur Freude und gleichzeitig Verpflichtung, nun auch gezielt die Umsetzung zu unterstützen. Diese wirklich guten Ergebnisse geben uns Rückenwind für die Verhandlungen auf der Weltnaturkonferenz in Montreal, die nächste Woche beginnen."

Die Ergebnisse der Weltartenkonferenz im Einzelnen

Ein Highlight der Konferenz war die Unterschutzstellung zahlreicher für die Fischerei relevanter Arten wie die Requiemhaie (Carcharhinidae), darunter der stark befischte Blauhai, Hammerhaie (Sphyrnidae), Gitarrenrochen (Rhinobatidae) und Seegurken (Thelenota spp.). Deutschland hatte sich sehr für diese Anträge eingesetzt, weil Haie und Rochen nach Amphibien inzwischen die am zweitstärksten bedrohte Wirbeltierklasse sind. Maßgeblich verantwortlich dafür ist der internationale Handel mit Haiflossen und anderen Produkten. Mit den nun beschlossenen Listungen auf Anhang II fallen statt der bisherigen 25 Prozent ca. 90 Prozent des Handels unter die Nachhaltigkeitskontrolle von CITES. Damit ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz dieser für stabile Ökosysteme wichtigen Arten getan.

Auch der Schutz von Wäldern konnte auf der CITES CoP19 gestärkt werden. Die Unterschutzstellung zahlreicher Holz liefernder Baumarten und für Medizinalpflanzen war eine Priorität für die deutsche Delegation. Gelistet wurden stark gehandelte Tropenhölzer wie zum Beispiel Ipé (Handroanthus spp., Roseodendron spp. und Tabebuia spp.) und Cumaru (Dipteryx spp.). Zukünftig können nur nachhaltig gewonnene Hölzer dieser Arten international gehandelt werden. Das bedeutet: Es darf nur noch so viel Holz entnommen werden wie nachwachsen kann.

Erstmals konnte auf Betreiben von Deutschland mit der Listung von Rosenwurz (Rhodiola spp.) eine wichtige Medizinalpflanzengruppe unter internationalen Schutz gestellt werden. Deutschland wird damit als eines der wichtigsten Länder im Medizinal- und Aromapflanzenhandel seiner Verantwortung gerecht.

Massiv gefährdet ist auch die Baumart Paubrasilia echinata, deren als Fernambuk bekanntes Holz für hochwertige Bögen für Streichinstrumente genutzt wird. Das Ergebnis der Verhandlungen, den Export dieser endemischen Art aus Brasilien umfassend zu kontrollieren ohne dabei für den Schutz der Art unnötige Kontrollen zu späteren Zeitpunkten einzuführen, ist ein großartiger Verhandlungserfolg für die Art und für Musiker*innen weltweit.

Die Bundesregierung hat sich mit Blick auf Deutschlands besondere Verantwortung als bedeutender Ziel- und Transitmarkt für exotische Heimtiere erneut besonders für den Schutz von durch den Heimtierhandel bedrohten Arten eingesetzt. Die CITES CoP19 hat zahlreiche Listungen für Reptilien- und Amphibienarten beschlossen, darunter 21 Anträge zu Arten, die im Lebendtierhandel vorkommen. Vier der eingereichten Anträge stammten von der EU, darunter zwei von Deutschland erarbeitete Vorschläge zur Listung des für Laos endemischen und stark gefährdeten Laos Warzenmolch (Laotriton laoensis) und der stark gehandelten grünen Wasseragame (Physignathus cocincinus).

Mit diesen Listungen ist ein erster Schritt getan. Jetzt kommt es darauf an, die Listungen weltweit konsequent und in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen umzusetzen. Deutschland unterstützt die Umsetzung der von CITES vorgesehenen Kontrollinstrumente durch eine Vielzahl von Projekten, zum Beispiel zur besseren Durchführung von Nachhaltigkeitsprüfungen, global abrufbarer digitaler Anwendungen und Schulungen. Die Bundesregierung hat für diese Arbeit auf der CITES CoP19 viel Zuspruch und Anerkennung erhalten.

Schließlich ist es gelungen, das hohe Schutzniveau für Elefanten und Nashörner zu verteidigen. Anträge von südafrikanischen Ländern, das seit 30 Jahren bestehende internationale Verbot des Handels mit Elfenbein und Nashornhorn abzuschwächen, wurden abgewehrt.

Über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen, CITES, trat am 1. Juli 1975 in Kraft. Es regelt die Ein- und Ausfuhr von derzeit circa 40.000 bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Kerninstrumente des Übereinkommens sind Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflichten. Die CITES CoP19 befasste sich mit insgesamt 52 Vorschlägen zur Änderung der Anhänge I-III des Abkommens betreffend Beschränkungen des Handels mit Arten sowie mit über 90 Arbeitsdokumenten mit Entscheidungs- und Resolutionsvorschlägen aus verschiedenen Bereichen des Abkommens, u.a. Wildtierhandel und Zoonosen sowie Vollzug und Durchsetzung.

25.11.2022 | Pressemitteilung Nr. 165/22 | Artenschutz

Weitere Informationen

Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES)
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Artenschutz
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Naturschutz / Biologische Vielfalt
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Quelle:
BMUV-Pressemitteilung, 25.11.2022
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Tel.: 030 18 305-0, Fax: 0228 99 305-3225
Redaktion:
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Online-Kommunikation und Social Media

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 29. November 2022

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