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MEER/115: Internationale Experten diskutieren über weitere Meeresschutzgebiete im Nordost-Atlantik (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 29. November 2013

Internationale Experten diskutieren über weitere Meeresschutzgebiete im Nordost-Atlantik



Bonn, 29.11.2013: Vom 02. bis 04. Dezember tagt die OSPAR-Arbeitsgruppe "Meeresschutzgebiete" in der Außenstelle des Bundesamtes für Naturschutz auf der Insel Vilm. Ein internationales Experten-Team aus den OSPAR-Mitgliedsstaaten diskutiert die aktuellen Entwicklungen des Schutzgebietsnetzwerks für den Nordost-Atlantik und beschließt Empfehlungen an das Komitee Biologische Vielfalt der OSPAR-Kommission.

Die Beschlüsse von Vilm legen eine wichtige Grundlage für den weiteren Meldeprozess von möglichen Meeresschutzgebieten in der Nordost-Atlantik-Region. Im Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) ist auch der Schutz der marinen Artenvielfalt festgelegt. Auf der Tagung wird die Expertengruppe die für die Artenvielfalt bedeutsamen Gebiete im Nordost-Atlantik definieren und dem Komitee Biologische Vielfalt vorschlagen. Nach endgültiger Zustimmung aller Mitgliedsstaaten und der North East Atlantic Fisheries Commission (NEAFC) können diese Gebiete auf der nächsten Sitzung der Mitgliedsstaaten des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) vorgestellt werden. Sollten sie umgesetzt werden, wäre dies ein weiterer Schritt in Richtung eines weltweiten Netzwerkes von Meeresschutzgebieten. Denn gegenüber dem terrestrischen Bereich gibt es bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten noch erhebliche Defizite aufzuholen. Meeresschutzgebiete sind ein wichtiges Instrument zum Schutz mariner Arten und Lebensräume und damit auch ein Mittel, den bedrohlichen Rückgang der biologischen Vielfalt im Meer zu bremsen.


Hintergrund

Das Oslo-Paris-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR-Konvention, 1992; www.ospar.org) ist 1998 für seine 15 Vertragsstaaten und die Europäische Gemeinschaft verbindlich in Kraft getreten. Die zuvor geltenden Übereinkommen von Oslo (1972) und Paris (1974) sollten den Nordostatlantik vor allem vor der Einbringung von Schad- und Nährstoffen oder Verschmutzungen z.B. durch Öl schützen. Seit 1998 schließt die Konvention durch die Anlage V (über den Schutz und die Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt des Meeresgebiets) den marinen Biodiversitätsschutz ein. An der Entwicklung und dem Zustandekommen dieser inhaltlichen Erweiterung war Deutschland maßgeblich beteiligt. Damit wurde der marine Naturschutz einschließlich des Artenschutzes und der Einrichtung von Meeresschutzgebieten integraler Bestandteil des OSPAR-Übereinkommens.

Die OSPAR-Kommission ist das oberste Entscheidungsgremium und besteht aus Regierungsvertretern der Vertragsstaaten sowie diversen Beobachtergruppen. Darüber hinaus existieren mehrere ständige Arbeitsgruppen sowie zeitlich befristete Projektgruppen im Rahmen von OSPAR. Die naturschutzrelevanten Aufgaben werden von dem Komitee Biologische Vielfalt (BDC) wahrgenommen, in dem das BfN seit 1998 besonders aktiv ist und zum Beispiel die nun tagende Arbeitsgruppe zum Aufbau eines OSPAR-weiten Netzwerkes von Meeresschutzgebieten seit 15 Jahren leitet.

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Quelle:
Pressemitteilung, 29.11.2013
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0228/8491-1034, Fax: 0228/8491-1039
Internet: www.bfn.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2013