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EUROPA/146: Kommission schlägt Ratifizierung der zweiten Phase des Kyoto-Protokolls vor (KEG)


European Commission - IP/13/1035 - 06/11/2013

Europäische Kommission - Pressemitteilung - Brüssel, 6. November 2013

Klimaschutz: Kommission schlägt Ratifizierung der zweiten Phase des Kyoto-Protokolls vor



Die Europäische Kommission hat heute den für die offizielle Ratifizierung des zweiten Verpflichtungszeitraums (2013-2020) des Kyoto-Protokolls über Klimaänderungen durch die Europäische Union erforderlichen Legislativvorschlag vorgelegt. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und Island haben sich verpflichtet, ihre kombinierten Treibhausgasemissionen gemessen am Stand von 1990 oder an einem anderen individuell gewählten Basisjahr im Verlaufe des zweiten Verpflichtungszeitraums gemeinsam um 20% zu reduzieren. Diese Zusage steht in Einklang mit dem "Klima- und Energiepaket" von 2009 und entspricht den in diesem Paket vorgesehenen Reduktionsmaßnahmen für die EU und die Mitgliedstaaten.

EU-Kommissarin für Klimaschutz, Connie Hedegaard, erklärte hierzu:

"Die Ratifizierung der zweiten Phase des Kyoto-Protokolls unterstreicht das Engagement der EU, die internationalen Klimaschutzbemühungen auf eine rechtsverbindliche und regelbasierte Grundlage zu stellen. Dass wir entschlossen sind, unsere Verpflichtungen zu erfüllen, zeigt sich auch darin, dass die EU die Zielvorgaben und Regeln des zweiten Kyoto-Verpflichtungszeitraums seit dessen Beginn im Januar dieses Jahres bereits konkret anwendet. Mit der formellen Ratifizierung der zweiten Phase wird Europa dazu beitragen, dass der zweite Verpflichtungszeitraum auch auf internationaler Ebene so bald wie möglich in Kraft tritt. Ich bin zuversichtlich, dass das Europäische Parlament, den Rat, die Mitgliedstaaten und Island ihre jeweiligen Ratifizierungsverfahren so schnell wie möglich abschließen werden."

Die Kommission hat heute zwei Legislativvorschläge vorgelegt - einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Ratifizierung der in Doha vereinbarten Änderung des Kyoto-Protokolls hinsichtlich des zweiten Verpflichtungszeitraums und einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Regelung technischer Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des zweiten Verpflichtungszeitraums.

Ratifizierungsbeschluss

Auf Basis des Ratifizierungsbeschlusses kann die EU als Vertragspartei des Kyoto-Protokolls die Doha-Änderung ratifizieren. Der Beschluss legt auch die Bedingungen fest, unter denen die EU, ihre Mitgliedstaaten und Island das Reduktionsziel von 20% gemeinsam erfüllen werden.

Der Ratifizierungsbeschluss berührt weder etwaige nationale Ziele, die im Rahmen des Klima- und Energiepakets festgesetzt wurden, noch die Emissionsobergrenze des Emissionshandelssystems der EU (EU-EHS), die 2020 bei 21% unter dem Stand von 2005 liegen wird.

Fragen der technischen Durchführung

Der Verordnungsvorschlag zur Regelung technischer Durchführungsfragen ist die Rechtsgrundlage für Rechtsakte zur Regelung bestimmter technischer Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung des zweiten Verpflichtungszeitraums durch die EU und die Mitgliedstaaten.

Nächste Schritte

Beide Vorschläge werden nunmehr dem Europäischen Parlament und dem Rat zugeleitet. Zeitgleich zur Ratifizierung durch die Europäische Union werden auch die Mitgliedstaaten und Island ihre nationalen Ratifizierungsverfahren abschließen müssen.

Die Kommission würde es begrüßen, wenn die EU, die Mitgliedstaaten und Island ihre jeweiligen Ratifizierungsprozesse bis Februar 2015 abschließen könnten, um ihre jeweiligen Annahmeurkunden alsdann gleichzeitig bei der UN zu hinterlegen, damit die Doha-Änderung für alle Beteiligten zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten kann.

Auf internationaler Ebene wird die Doha-Änderung in Kraft treten, wenn sie von drei Vierteln der Vertragsparteien des Protokolls (d. h. von 144 der 192 Parteien) ratifiziert wurde. Die Europäische Union ist eigenständige Vertragspartei des Protokolls, ebenso wie jeder Mitgliedstaat und Island.


Hintergrund

Die Änderung des Kyoto-Protokolls zwecks Einführung des zweiten Verpflichtungszeitraums wurde im Dezember 2012 auf der UN- Klimaschutzkonferenz in Doha, Katar, vereinbart. Die EU und ihre Mitgliedstaaten erklärten sich im Rahmen eines breiteren Zusagenpakets auf internationaler Ebene bereit, an einem zweiten Verpflichtungszeitraum teilzunehmen. Dieses Zusagenpaket umfasst

• freiwillige Zusagen von über 80 Ländern (darunter die Vereinigten Staaten, China, Indien, Südafrika und Brasilien), ihre Emissionen bis 2020 zu begrenzen. Zusammen mit den formellen Zielen der 38 Vertragsparteien, die am zweiten Verpflichtungszeitraum des Kyoto-Protokolls teilnehmen, bedeuten diese Zusagen, dass über 80% der weltweiten Emissionen Gegenstand von Zielen oder Reduktionsverpflichtungen bis 2020 sind;

• einen Konsens auf internationaler Ebene, ein ab 2015 für alle Vertragsparteien geltendes neues Klimaschutzübereinkommen zu vereinbaren und dieses ab 2020 umzusetzen.


Weitere Informationen

MEMO/13/956: Fragen & Antworten zur Ratifizierung des zweiten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls durch die EU.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-956_en.htm

Reference information
Institution: European Commission
DE
Publication date: 06/11/2013 12:00
Last modification date: 06/11/2013 12:00

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-1035_de.htm



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2013

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Quelle:
Pressemitteilung, 06.11.2013
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. November 2013