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GENTECHNIK/748: Mais-Saatgutverunreinigung - Baden-Württemberg muß Landwirte entschädigen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 1. Juli 2010

BUND zu Mais-Saatgutverunreinigungen:

Baden-Württemberg muss Landwirte entschädigen und das Geld vom Hersteller Pioneer zurückfordern


Landwirte, die irrtümlich gentechnisch verunreinigten Mais ausgesät haben und ihn jetzt von den Feldern entfernen müssen, sind schnell und unbürokratisch zu entschädigen. Außerdem muss das Land Baden-Württemberg das Geld für diese Maßnahmen von Pioneer zurückverlangen. Diese Forderungen richtete der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, in einem eindringlichen Schreiben an Landwirtschaftsminister Köberle. "Den Landwirten kann nicht zugemutet werden, einzeln gegen den Saatgutmulti Pioneer zu prozessieren. Das Land hat hier eine viel stärkere Position", begründet BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender die Aufforderung an das Ministerium, die Entschädigung vorzustrecken.

Nach Angaben des Ministeriums für den Ländlichen Raum (MLR) haben rund 90 Landwirte in Baden-Württemberg aus 15 Stadt- und Landkreisen auf über 600 ha gentechnisch verunreinigten Mais ausgesät. Diese Äcker müssen jetzt von den Bauern umgebrochen und der Mais untergepflügt werden.

"Die Steuerzahler haben wenig Verständnis dafür, öffentliche Finanzmittel für den Ausgleich von Schäden einzusetzen, für die ein Unternehmen verantwortlich ist", so Dahlbender weiter. "Stattdessen würden es die Bürgerinnen und Bürger sicherlich sehr begrüßen, wenn Minister Köberle sich schützend vor die Landwirte stellt, die Entschädigung vorstreckt und die Auseinandersetzung mit Pioneer übernimmt."

Vertreter des Saatgutherstellers Pioneer haben bei einer Veranstaltung des Landesbauernverbands den betroffenen Landwirten zinslose Darlehen angeboten, aber die Bezahlung von Schadenersatz abgelehnt. Das bestätigt die Auffassung des BUND, dass das Ministerium die Bauern weder bei der Entschädigung für den Umbruch noch bei der Auseinandersetzung mit dem Saatguthersteller allein lassen darf.


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Quelle:
Presseinformation, 1. Juli 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2010