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AGRARINDUSTRIE/086: Industrielle Putenmast in Vogelschutzgebiet verhindert (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 18. März 2013
Naturschutz/Landwirtschaft

Industrielle Putenmast in Vogelschutzgebiet verhindert

NABU: Weiterer Etappensieg für den Naturschutz in der Düffel



Düsseldorf - Gegen die geplante Erweiterung einer Putenmastanlage von derzeit 35.000 Puten auf über 55.000 Tiere mitten im Naturschutzgebiet Düffel und damit auch mitten im EU-Vogelschutzgebiet "Unterer Niederrhein" hatte der NABU NRW im Februar 2012 Klage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf eingereicht und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt. In seinem Beschluss vom Juli 2012 hatte das Verwaltungsgericht diesem Antrag stattgegeben. Die dagegen vom Träger des Vorhabens eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nun am vergangenen Freitag zurück.

"Ein wichtiger Sieg für den Naturschutz und die bäuerliche Landwirtschaft, denn damit kann das Vorhaben im Naturschutzgebiet Düffel nicht mehr umgesetzt werden", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU-Landesverbandes. Die Industrialisierung der Landwirtschaft im EU-Vogelschutzgebiet sei damit erfolgreich verhindert worden.

In seiner Begründung schloss sich das OVG der zuvor bereits vom VG Düsseldorf vertretenen Auslegung des Naturschutzrechtes an, dass eine Erweiterung in das Naturschutzgebiet (NSG) Düffel 'den einschlägigen Schutzbestimmungen widerspricht'. Laut NSG-Verordnung seien 'alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Natur und Landschaft - oder zu einer nachhaltigen Störung führen können'. Zentrales Argument war das Bauverbot in der NSG-Verordnung: Eine Ausnahme davon gelte nur für landwirtschaftliche Gebäude. Der Vorhabenträger betreibe aber keine Landwirtschaft sondern ein Gewerbe, da er seine Tiere überwiegend mit zugekauftem und nicht mit auf eigener Fläche produziertem Futter mäste.

Tumbrinck: "Wir sind hoch erfreut, dass das OVG Münster das bereits durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gesetzte klare Stoppzeichen bestätigt, zumal dies auch von überregionaler Bedeutung ist." Dem noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Hauptsacheverfahren sehe der NABU nun gelassen entgegen.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 10/2013, 18.03.2013
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2013