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AGRARINDUSTRIE/089: Bundesbaugesetzbuch-Novelle - Bundesregierung soll nachbessern (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - 3. Mai 2013

Bundesbaugesetzbuch-Novelle: Niedersachsen will stärkere Instrumente für Kommunen in viehdichten Regionen

Land bringt Entschließungsantrag in den Bundesrat ein - Bundesregierung soll nachbessern



HANNOVER/BERLIN. Niedersachsen begrüßt die vom Bundestag verabschiedete Bundesbaugesetzbuchnovelle, die eine Einschränkung der Privilegierung von großen gewerblichen Intensivtierhaltungsanlagen im Außenbereich vorsieht. "Mit der Absenkung der Grenze der Entprivilegierung für gewerbliche Anlagen auf 30.000 Masthühner, 15.000 Legehennen und 1500 Schweine kommt die Bundesregierung einer Forderung der rot-grünen Landesregierung nach", sagte Agrarminister Christian Meyer. Diese Grenze gilt jedoch nur für gewerbliche Ställe nach § 35 Abs. 1 Nr. 4. Sehr viele industrielle Großställe werden jedoch als vermeintlich landwirtschaftliche Ställe nach § 35 Abs. 1. Nr. 1 genehmigt.

Die Baugesetzbuch-Novelle könne daher nur ein erster Schritt sein, so Landwirtschaftsminister Meyer. Niedersachsen wird deshalb am heutigen Freitag im Bundesrat zusätzlich einen weitergehenden Entschließungsantrag mit Forderungen im Sinne besserer kommunaler Mitgestaltung auch bei diesen Anlagen einbringen. Dazu sagt Christian Meyer: "Die Bundesbaugesetzbuchnovelle ist ein lange überfälliger Schritt zur Begrenzung von Großtierställen, aber er ist noch nicht ausreichend. Ich begrüße es, dass auch CDU und FDP jetzt die Grenze zwischen bäuerlicher und industrieller Landwirtschaft bei der Grenze des Bundesimmissionsschutzgesetzes ziehen.

Insbesondere in besonders viehdichten Regionen hält Niedersachsen jedoch weitere kommunale Steuerungsmöglichkeiten für sinnvoll. Ein realer Bezug zur Futterfläche muss bei Großställen dargestellt werden, sonst bekommen wir hier ein Schlupfloch für große Massentierhaltungsanlagen ohne reale Flächen- und Futterbindung. Niedersachsen wird deshalb im Bundesrat um Unterstützung für den Entschließungsantrag werben, der eine baldige Nachbesserung der Novelle vorsieht."

Mit dem Antrag erklären die unterstützenden Länder, dass es grundsätzlich notwendig ist, weitere Handlungsoptionen für viehdichte Gebiete zur Verfügung zu stellen. Der Antrag sieht dazu Instrumente vor wie eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 ausschließlich für bäuerliche Ställe im Außenbereich, die keiner immissionsschutzrechlichen Genehmigung bedürfen. Auch eine Option zur flexiblen Handhabung für tierdichte Regionen ab einer Grenze von 1,5 Großvieheinheiten pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche unter Berücksichtigung eigener Futtergrundlagen und einer ordnungsgemäßen, möglichst ortsnahen Gülleverwertung werden als Instrument genannt.

Einen weiteren Zubau mit großen Tierhaltungsanlagen insbesondere in den schon hoch belasteten Regionen findet keine Unterstützung der Landesregierung. Minister Meyer: "Mit dem Entschließungsantrag senden wir ein klares Signal an den Bund. Die vorliegende Novelle ist ein erster Schritt, dem weitere Folgen müssen, damit die Kommunen endlich beim Bau großer Tierhaltungsanlagen selbst bestimmen können, ob sie sie zulassen wollen oder nicht. Eine industrielle Tierhaltungsanlage ab der BIMSCH-Grenze ist keine bäuerliche Landwirtschaft und sollte auch wie eine Fabrik oder ein Gewerbe behandelt werden. Nun ist die Bundesregierung am Zug - sie sollte zeitnah nachbessern und insbesondere auch in der Düngeverordnung zu realen Flächenbezügen kommen, damit unser Grundwasser nicht weiter belastet wird."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 048/13, 03.05.2013
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2013