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MELDUNG/100: Wichtige Frist - Bis 01.03. alte Wasserrechte sichern (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 21. Februar 2013

DBV: Alte Wasserrechte sichern

Frist läuft am 1. März 2013 aus



Der Deutsche Bauernverband (DBV) weist auf eine wichtige Frist des Wasserhaushaltsgesetzes für die Anmeldung noch nicht in das Wasserbuch eingetragener "alter" Wasserrechte und -befugnisse hin. Diese können nur noch bis zum 1. März 2013 bei der Unteren Wasserbehörde zur Eintragung angemeldet werden. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, erlöschen die Rechte am 1. März 2020.

Im Zusammenhang mit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahr 2009 hatte das Bundesumweltministerium ursprünglich die Streichung der alten Wasserrechte vorgesehen. Der DBV hatte im Gesetzgebungsverfahren das Grundrecht auf Eigentum hervorgehoben und die Sicherung der genehmigten Rechte gefordert. Eine Erlaubnis oder Bewilligung für diese alten Befugnisse ist daher auch weiterhin nicht erforderlich. Es bedarf jedoch einer Eintragung in das Wasserbuch. Eine Anmeldung zur Eintragung birgt also nicht die Gefahr, dass die Nutzung zukünftig untersagt werden kann. Sie dient nur der Erfassung der alten Rechte.

Wasserrechte können Rechte am Grundwasser oder an oberirdischen Gewässern sein, wie Brunnenrechte oder Genehmigungen zum Betrieb von Mühlen. Ob ein Recht ein sogenanntes "altes" Wasserrecht ist und zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden muss, hängt davon ab, ob es hierfür eine "alte" vor dem 1. März 1960 (alte Bundesländer) bzw. vor dem 1. Juli 1990 (neue Bundesländer) ergangene behördliche Genehmigung gibt und zu diesem Zeitpunkt auch noch die wesentlichen Anlagenteile vorhanden waren. Es handelt sich bei dieser letzten Chance zur Anmeldung um eine durch den Bundesgesetzgeber gesetzte Frist. In einigen Bundesländern, so in Schleswig-Holstein, bestehen hiervon abweichende Regelungen. Die Frist kann je nach Bundesland bereits früher abgelaufen sein. Bei bestehenden Unsicherheiten, ob ein Recht von der Regelung betroffen ist oder nicht, ist es ratsam, das alte Recht vorsorglich noch bis zum 1. März bei der Wasserbehörde anzumelden.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. Februar 2013
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
E-Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2013