Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → LANDWIRTSCHAFT


MELDUNG/189: Unverantwortlich und unnötig - BUND verurteilt Einsatz von verbotenem Mäusegift (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 2. September 2015

BUND verurteilt Einsatz von verbotenem Mäusegift

Gefahr auch für Feldhamster und Greifvögel


Düsseldorf, 02.09.2015 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) verurteilt die Erlaubnis zum offenen Ausstreuen des Mäusegiftes Chlorphacinon auf landwirtschaftlichen Flächen. Die Anwendung des auch für Vögel und alle Säugetiere einschließlich des Menschen lebensgefährlichen Wirkstoffs wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum 01. September genehmigt, obwohl Chlorphacinon in der EU seit 2007 wegen seiner hohen Toxizität verboten. Hintergrund ist der Antrag u.a. des Landes NRW auf eine Notfallzulassung wegen angeblich zu hoher Feldmausaufkommen.

"Das BVL muss die Sonderzulassung für das Mäusegift sofort zurückziehen", forderte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

Nach Angaben des BUND ist nicht zu verhindern, dass bei der offenen Ausbringung des Wirkstoffes nicht nur Feldmäuse, sondern auch geschützte Tierarten wie Feldhamster oder Greifvögel vergiftet werden. Feldhamster nehmen das Ködergranulat unmittelbar als Nahrung auf. Greifvögel wie der Rotmilan oder auch Hauskatzen vergiften sich indirekt, wenn sie vergiftete Feldmäuse erbeuten.

Bereits die Zustimmung der Behörden zur Anwendung der Giftköder auf Hamsterflächen oder auf Flächen, welche Greifvögel zur Nahrungssuche nutzen, führt nach Einschätzung des BUND zu einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und gegen europäisches Naturschutzrecht.

"Der Einsatz des Giftes ist nicht nur unverantwortlich, er ist auch unnötig", sagte Sticht.

Der BUND verweist darauf, dass auch nach Angaben landwirtschaftlicher Fachbehörden mechanische Maßnahmen zur Bekämpfung hoher Feldmausdichten mit Pflug oder Grubber Wirkungsgrade von rund 80 Prozent erzielen.

*

Quelle:
Presseinformation, 02.09.2015
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang