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VERBAND/109: CO2-Endlagerung - Risiken für die Landwirtschaft (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 2. September 2010

CCS-Gesetz bringt untragbare Eingriffe in das Grundeigentum mit sich

CO2-Endlagerung: DBV weist auf Risiken für die Landwirtschaft hin


Der Gesetzentwurf zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS) ist nicht akzeptabel, da die Eigentumsrechte nicht hinreichend gewahrt werden und die Auswirkungen einer CO2-Speicherung auf die Landwirtschaft nicht absehbar sind. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) in seiner Stellungnahme hervorhob, könne die von Seiten der Landwirtschaft bereits beim ersten Gesetzentwurf im Jahr 2009 erhobene Kritik trotz gewisser Änderungen durch den aktuellen Referentenentwurf des CCS-Gesetzes nicht ausgeräumt werden. Der DBV stellt zudem grundsätzlich das Verhältnis der Risiken und Unsicherheiten zum Nutzen der Technologie in Frage, insbesondere hier die mangelnde Rückholbarkeit des CO2.

Der DBV bezweifelt grundsätzlich das Vorliegen eines Allgemeininteresses an der CCS-Technologie. Anders als die Energieversorgung stelle die CO2-Endlagerung als Klimaschutzoption keine Daseinsvorsorge dar und sei nicht mit Allgemeininteresse zu rechtfertigen. Die CO2 Speicherung verringere nicht den Ausstoß dieses Klimagases. Vielmehr stelle die CO2-Endlagerung eine Form der Abfallentsorgung dar und diene überwiegend dem unternehmerischen Interesse, die CO2 Problematik kostengünstiger zu lösen als beispielsweise über den Emissionshandel, erklärte der DBV. Zwar könne eine CO2-Endlagerung zu Forschungszwecken sehr wohl dem öffentlichen Interesse dienen. Dieser Rahmen werde aber mit den vorgesehenen Speichergrößen je Demonstrationsvorhaben von 3 Millionen Tonnen jährlich bei weitem überschritten. Die Speichergrößen für Forschungsspeicher seien dagegen völlig unreguliert, kritisiert der DBV.

Wie der DBV erklärte, werden die Grundeigentümer und Landnutzer durch die Einführung der CCS-Technologie erheblich in ihren Rechten eingeschränkt und zwar sowohl hinsichtlich der Speicherung des CO2 als auch insbesondere beim Bau der Zuleitungen. Die in der Bevölkerung und Landwirtschaft bestehenden Befürchtungen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit für Mensch, Tier, Boden und Grundwasser, die Zerstörung und Enteignung von Äckern und Wiesen durch die Pipeline und das Endlager werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht entkräftet. Aus Sicht des DBV sind die Risiken der Lagerung von CO2 nicht hinreichend erforscht und es stellt sich die Frage, ob es sich bei CCS im Vergleich zu anderen Klimaschutzoptionen tatsächlich um eine nachhaltige Technologie handelt. Die Grundeigentümer und Flächennutzer erwarten vor Erlass eines solchen Gesetzes belastbare Auskünfte über die Möglichkeit plötzlicher oder schleichender Austritte von CO2 und Regelungen zu deren Folgen, hob der DBV hervor. Nicht zuletzt werden erhebliche Einschränkungen in die regionalen Märkte, sowohl bei der Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten als auch bei der Werthaltigkeit der Grundstücke befürchtet.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. September 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. September 2010