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VERBAND/357: Greening 2018 - 1,35 Millionen Hektar für ökologische Vorrangflächen (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 28. November 2018

Greening 2018: 1,35 Millionen Hektar für ökologische
Vorrangflächen

Rukwied: Erfolgreiche Teile des Greening auch nach 2020 weiterführen


Der Deutsche Bauernverband (DBV) zieht hinsichtlich des "Greening" in Deutschland eine positive Bilanz für das Jahr 2018. Trotz der dürrebedingt schwierigen Anbausituation in vielen landwirtschaftlichen Betrieben wurden die Greening-Maßnahmen erneut großflächig angelegt. Erhebungen der Bundesländer über die beantragten Flächen zeigen, dass die deutschen Landwirte für ökologische Vorrangflächen (ÖVF) rund 1,35 Millionen Hektar Ackerfläche bereitgestellt haben - eine Fläche fast so groß wie Schleswig-Holstein.

"Wir fördern aktiv Umweltschutz und Biodiversität. Die Greening-Zahlen sind erneut ein Beleg, dass die Bauern Angebote für praktikable Agrarumweltmaßnahmen annehmen und umsetzen", sagt Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes. 2018 haben die Landwirte über 15.000 Hektar neue Bienenweiden als ökologische Vorrangflächen angelegt. "Im Vergleich zu den Vorjahren legten vor allem Maßnahmen, die dem Artenschutz dienen, deutlich zu. Daher sollte das Greening in der neuen EU-Agrarförderung nach 2020 nicht beerdigt, sondern mehr freiwillige Förderelemente losgelöst von der weiter notwendigen Basisprämie angeboten werden", so Rukwied.

"Bedauerlich" sei jedoch der Rückgang bei den Eiweißpflanzen wegen des pauschalen Verbots von Pflanzenschutzmitteln und der weiterhin geringe Anteil von vielfältigen Ackerstreifen im Greening auf Grund hoher bürokratischer Sanktionsrisiken. "Hier müssen die Vorgaben weiter vereinfacht werden", fordert der DBV-Präsident.


Ergebnisse und Hintergrund:

Nach Anwendung der im EU-Recht festgelegten ökologischen Gewichtungsfaktoren entsprechen die Greening-Zahlen einer mit besonderem Umweltnutzen bewirtschafteten Fläche von rund 710.000 Hektar. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Betriebe mit weniger als 15 Hektar Ackerfläche sowie Öko-Betriebe vom Nachweis der ökologischen Vorrangflächen befreit sind. Das sind Betriebe mit etwa 2 Millionen Hektar Ackerfläche. Bezogen auf die verbleibende Ackerfläche von rund 9,7 Millionen Hektar liegt der Anteil gewichteter ökologischer Vorrangflächen bei über 7 Prozent. Damit haben die deutschen Landwirte das Mindestmaß von 5 Prozent ökologischer Vorrangflächen erneut deutlich überschritten.

Während der Gesamtumfang der ÖVF beim Greening in der Größenordnung der vergangenen drei Jahre weitgehend stabil geblieben ist, reagierten die Landwirte in diesem Jahr bei der Wahl ihrer betrieblichen ÖVF-Maßnahmen insbesondere auf neu geltende Vorschriften und Möglichkeiten im EU-Förderrecht der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Besonders positiv ist, dass die deutschen Landwirte 2018 erstmals im Greening auf rund 15.400 Hektar brachliegende Flächen mit sogenannten Honigpflanzen (Bienenweiden) angelegt haben. Auch der in Deutschland seit 2018 als ökologische Vorrangfläche mögliche Anbau von Chinaschilf (Miscanthus) und der bienenfreundlichen Durchwachsenen Silphie wurde von den Landwirten auf rund 2.200 Hektar Ackerfläche genutzt.

Ein leichter Anstieg um knapp 10 Prozent ist bei den Gewässerrand-, Wald- und Feldrandstreifen im Rahmen der ökologischen Vorrangflächen zu verzeichnen. So legten die Landwirte im Jahr 2018 insgesamt "streifenförmige ÖVF" auf rund 22.600 Hektar an. Bei einer Breite der Streifen von z. B. 10 Metern entspricht dies einer Strecke von 22.600 Kilometern. Trotz Harmonisierung einiger Vorschriften für die Anlage von Gewässerrand-, Wald- und Feldrandstreifen besteht jedoch weiterhin Vereinfachungspotenzial für noch mehr Akzeptanz bei den Landwirten.

Bezogen auf die ökologisch gewichtete Fläche sind Grasuntersaaten und Zwischenfrüchte (rund 41 Prozent) sowie Stilllegungen bzw. Brachen (rund 30 Prozent) nach wie vor die dominierenden Maßnahmen, mit denen die Landwirte ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Über 8 Prozent bzw. rund 59.100 Hektar sind Landschaftselemente (gewichtete Fläche).

Drastisch zurückgegangen ist die Beantragung von stickstoffbindenden Pflanzen bzw. Leguminosen als ökologische Vorrangflächen beim Greening. Beispiele hierfür sind der Anbau von Luzerne, Klee, Erbsen, Lupine, Ackerbohne oder Esparsette. Der Anbau solcher Arten lockert die Fruchtfolge auf, schützt den Boden, trägt zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der Kulturlandschaft insgesamt bei und stärkt nicht zuletzt die einheimische Futterversorgung mit Eiweiß. 2018 ist der Anbau im Rahmen des Greening um ca. 52 Prozent auf nur noch rund 84.400 Hektar zurückgegangen (Vorjahr: rund 174.200 Hektar). Für die Landwirte waren die Leguminosen bislang eine bedeutende ÖVF-Maßnahme für eine in die landwirtschaftliche Erzeugung integrierte Umsetzung des Greening. Anhand der aktuellen Zahlen zeigt sich das Ausmaß des seitens der EU ab 2018 in Kraft gesetzten pauschalen Verbots des Einsatzes synthetischer Pflanzenschutz- und mineralischer Düngemittel. Praktisch ist das Greening für die Landwirte bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Grasuntersaaten und Zwischenfrüchte) damit nur noch schwer in die Produktion integrierbar.

Als wesentliche Neuerung in der aktuellen Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik wurde 2015 eingeführt, dass 30 Prozent der EU-Direktzahlungen an die Einhaltung zahlreicher Auflagen zur Fruchtartenvielfalt, zum Erhalt von Dauergrünland und zur Anlage von ökologischen Vorrangflächen geknüpft sind. Mit den Auflagen des Greening ist die Gewährung der Basisprämie verbunden. Bei Nichteinhaltung der Greening-Verpflichtungen werden bei den landwirtschaftlichen Betrieben Kürzungen und Sanktionen angewendet. Das Greening ergänzt die seit 2005 an die EU-Direktzahlungen geknüpften Anforderungen aus "Cross Compliance" und die freiwilligen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der 2. Säule der GAP.


Übersichtstabelle Umsetzung des Greening bei ÖVF 2018
https://www.bauernverband.de/mediaarchiv/grab_pic_chris.php?id=717446

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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. November 2018
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2018

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