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WALD/237: Ausmaß der Schäden in der Forstwirtschaft erheblich (BMEL)


Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - 30. August 2018

Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens: "Das Ausmaß der Schäden in der Forstwirtschaft ist erheblich."

Langanhaltende Trockenheit und extreme Hitze, Insektenbefall und Sturmfolgen wirken sich auch auf die Wälder und die Forstwirtschaft aus


Die langanhaltende Trockenheit und die extreme Hitze wirken sich auch auf die Wälder und die Forstwirtschaft aus. Ein Großteil der Anpflanzungen ist bereits vertrocknet. Die Wälder können zudem unter langfristigen Schäden leiden, die sich über Jahre auswirken.

Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens erklärt dazu: "Die Schäden an den Wäldern beobachten wir mit großer Sorge. Die Schäden lassen sich allerdings noch nicht genau abschätzen. Besonders die Zuwachsverluste und die Schäden durch Insektenfraß werden sich in ihrem gesamten Ausmaß erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen. Bereits jetzt ist jedoch schon festzustellen, dass ein Großteil der Anpflanzungen und Kulturen vertrocknet ist. Erhebliche Schäden durch rindenbrütende Insekten am Nadelholz sind vielerorts deutlich erkennbar. Die Trockenheit könnte sich über Jahre negativ auf den Wald auswirken - das haben wir im Blick und werden die Entwicklungen genau verfolgen. Eine wichtige Rolle wird auch der Verlauf der Witterung in diesem und im nächsten Jahr spielen."

Aufgrund der durch Sturm und Kalamitäten (d.h. durch Waldbrand, Schädlinge, Hagel, Sturm o.Ä. hervorgerufene Schäden) anfallenden Mengen gestaltet sich der Holzabsatz zunehmend schwieriger. Auch Insekten und Baumkrankheiten, die durch Hitze und Trockenheit begünstigt werden (z.B. Borkenkäfer und das durch einen wärmeliebenden Pilz verursachte Kieferntriebsterben sind in ihren Auswirkungen noch nicht abzuschätzen. Angesichts dieser Lage wird auch die Situation der Forstwirtschaft Thema auf der im September in Nordrhein-Westphalen stattfindenden Agrarministerkonferenz (AMK) sein.

"Wir werden gemeinsam mit den Ländern prüfen, ob bestehende Fördermaßnahmen zur Anpassung von Wald und Forstwirtschaft an den Klimawandel sowie zu Hilfen bei der Bewältigung von Auswirkungen des Klimawandels ausreichend sind oder ggf. erweitert werden sollten" so Staatssekretär Dr. Aeikens weiter.

Hintergrund:

Um die Wälder an den Klimawandel anzupassen und entsprechende Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Forst und Holz zu ermöglichen, fördern Bund und Länder bereits verschiedene Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK), sowie des Waldklimafonds.

Die Fördergrundsätze der GAK bieten auch die Möglichkeit, bei eingetretenen Schäden betroffenen Betrieben durch Förderung des Wegebaus, der Anlage von Holzlagerplätzen, sowie der Wiederaufforstung geschädigter Flächen zu helfen. Voraussetzung ist, dass die Länder diese Maßnahmen in ihren Förderrichtlinien umgesetzt haben. Zudem haben forstwirtschaftliche Betriebe - ähnlich wie bei landwirtschaftlichen Betrieben - die Möglichkeit, bei den Finanzbehörden Steuerstundungen - und Erleichterungen zu beantragen. Das gleiche gilt für die Stundung von Beiträgen zu Sozialversicherungen.

Ein Drittel der Fläche Deutschlands ist von Wald bedeckt. Knapp die Hälfte des Waldes ist in privater Hand, der Rest ist im Eigentum der Kommunen, der Länder und des Bundes.

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Quelle:
Presseerklärung Nr. 108 vom 30.08.2018
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Hausanschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18 529-3170, Fax: 030/18 529-3179
E-Mail: pressestelle@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. September 2018

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