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MELDUNG/323: Minister Meyer will Naturzugang neu regeln - Urteil zu Strandgebühren muss umgesetzt werden (NMELV)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 15. Juli 2017

Minister Meyer will Naturzugang neu regeln

"BVG-Urteil zu Strandgebühren muss umgesetzt werden"


HANNOVER. Angesichts der gestrigen Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zu Eintrittsgebühren an Stränden, hat der für die Regelung des Strandzugangs zuständige Agrarminister Christian Meyer eine gründliche Prüfung und Umsetzung des höchstrichterlichen Urteils angekündigt. Das Gericht hatte in einem niedersächsischen Fall entschieden, dass eine Gebührenpflicht für den Strandzugang nur für besonders durch Infrastruktur genutzte Abschnitte zulässig ist. Eintrittsgelder für ganze Strandabschnitte seien unzulässig, da es dem Recht auf unentgeltliches Betreten der freien Landschaft und der Freizügigkeit des Menschen widerspreche.

Agrarminister Meyer begrüßte die Grundsatzentscheidung. Sie sei eine "gute Grundlage" für das geplante Naturzugangsgesetz. In diesem Gesetz sollen die aktuellen Rechte für den Zugang zu Stränden, Wäldern, Gewässern und Natur zusammengefasst werden. Zurzeit ist der Strandzugang im Niedersächsischen Waldgesetz geregelt. Aufgrund der BVG-Klage ruhte das Verfahren. Das Urteil bestärke ihn nun, den Zugang zur Natur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger neu zu regeln, so Meyer. Der Minister fügte hinzu: "Ich bin ein großer Freund des kostenlosen Erlebens der Natur und unserer herrlichen Landschaften. So wie Waldspaziergänge keinen Eintritt kosten, muss auch für erreichbare Strandabschnitte das Meer kostenlos sein." Die jetzige Regelung im Niedersächsischen Waldgesetz sei daher überholt und "muss gemäß dem BVG-Urteil überarbeitet werden". Nach der Landtagswahl solle daher der vom Agrarministerium in der Erarbeitung befindliche Entwurf eines neuen Naturzugangsgesetzes mit den Beteiligten besprochen und dann in den Landtag eingebracht werden.

Der Minister hatte gleich nach Amtsantritt die Gebühren für Waldkindergärten in den Landesforsten gestrichen, die die Vorgängerregierung eingeführt hatte. Dazu Meyer: "Spielen im Wald und am Strand muss grundsätzlich kostenlos sein."

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 96/17, 15.07.2017
Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Calenberger Str. 2, 30169 Hannover
Tel.: 0511/120-2095, 2135, 2136, 2137; Fax: 0511/120-2382
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Internet: www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. September 2017

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