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MASSNAHMEN/312: Gifteinsatz im Wald verstößt gegen Bundesnaturschutzgesetz (NABU TH)


NABU Landesverband Thüringen - 1. Mai 2020

Gifteinsatz im Wald verstößt gegen Bundesnaturschutzgesetz

Ministerien und Behörden ignorieren Widerspruch und Fachaufsichtsbeschwerden des NABU Thüringen gegen den geplanten Einsatz des Insektengiftes Mimic


Jena - Der geplante Gifteinsatz gegen den Schwammspinner in Thüringens Wäldern verstößt laut NABU gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Ministerien und Behörden ignorieren den Widerspruch und die Fachaufsichtsbeschwerde der Naturschützer. Eine eingehende Prüfung der Argumente findet nicht statt und der Gifteinsatz steht kurz bevor.

"Die geplante Aktion stell einen klaren Rechtsverstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar", sagt Dr. Hans Reip ein Insektenexperte und Rechtsberater des NABU Thüringen. "Die Auswirkungen auf die lokale Population der Tagfalterfauna inklusive der streng geschützten Arten sowie die Population der streng geschützten Ordensbänderarten wurden nicht betrachtet. Entweder ist somit die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ergangen oder es liegt überhaupt keine Ausnahmegenehmigung für den Eingriff in diese Artengruppen vor." ThüringenForst hat die grob rechtswidrige Schädlingsbekämpfungsmaßnahme für den 04.05.2020, vormittags angekündigt. Damit will der Thüringen Forst vollendete Tatsachen schaffen, ehe eine juristische Prüfung erfolgt ist.

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Quelle:
Pressemitteilung, 01.05.2020
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Thüringen
Leutra 15, 07751 Jena
E-Mail: LGS@NABU-Thueringen.de
Internet: www.NABU-Thueringen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2020

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