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RECHT/041: Oberverwaltungsgericht bestätigt Urteil zur Muschelzucht im Beltringharder Koog (NABU SH)


NABU Landesverband Schleswig-Holstein - 12. November 2010
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem BUND Schleswig-Holstein

Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt Urteil zur Muschelzucht

Natur im Beltringharder Koog darf endgültig ungestört bleiben


12. November 2010: Eine gute Nachricht für den Naturschutz an der Westküste: Die Natur im Beltringharder Koog darf endgültig ungestört bleiben. Das Oberverwaltungsgericht OVG Schleswig hat mit Beschluss vom 1. November 2010 die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts VG vom 18. November 2009 endgültig zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des VG rechtskräftig. BUND, NABU und Verein Uthlande hatten Ende 2008 gegen die geplante Zucht von Saatmuscheln im Beltringharder Koog Klage eingereicht und bereits vor dem VG Recht bekommen. Auf Druck der Kieler Staatskanzlei und auf Weisung des Fischereiministeriums musste der Kreis Nordfriesland ein rechtlich aussichtsloses Berufungsverfahren gegen das Urteil anstrengen.

Nordfriesland hatte zuvor der Erzeugergemeinschaft der schleswig- holsteinischen Muschelzüchter Anfang 2008 genehmigt, im bestehenden Naturschutzgebiet entsprechende Zuchtanlagen zu errichten. Dieses Vorhaben sollte mitten im ökologisch hochwertigen Naturschutzgebiet realisiert werden, das seit 1987 zugleich als Ausgleichsfläche für die Eingriffe bei der Eindeichung der Nordstrander Bucht dient.

Die Verbände begrüßten das Urteil: Damit bleibt das drittgrößte Naturschutzgebiet des Landes Schleswig-Holstein endgültig von dieser Nutzung frei, durch die sich negative Auswirkungen auf bedrohte Arten wie den Seeregenpfeifer und die Zwergseeschwalbe ergeben hätten. Die Verbände bedauern, dass trotz weitgehend eindeutiger rechtlicher Situation und trotz entsprechender Fachgutachten und Stellungnahmen die Landesregierung wie im Falle 'Port Olpenitz' erneut auf Biegen und Brechen in einem hoch geschützten, für den Naturschutz bedeutsamen Gebiet eine gesetzeswidrige Nutzung durchzusetzen versuchte. Dieses Ansinnen ist erneut gescheitert.

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Quelle:
Presseinformation, 12. November 2010
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Schleswig-Holstein
Färberstr. 51, 24534 Neumünster
Tel.: 04321/53734, Fax: 04321/59 81
E-mail: info@NABU-SH.de
Internet: www.NABU-SH.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. November 2010