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OFFENER BRIEF/016: EU-Parlament muss Aufweichung der Umweltgesetzgebung verhindern (DNR)


DNR - Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
Berlin, 16. September 2014

Neubesetzung EU-Kommission

EU-Parlament muss Aufweichung der Umweltgesetzgebung verhindern



DNR-Präsident Hartmut Vogtmann: "Die EU darf nicht in den kommenden fünf Jahren das einreißen, was sie seit ihrem Bestehen aufgebaut hat."

In einem offenen Brief fordern der Deutsche Naturschutzring (DNR), NABU, BUND und WWF als Vertreter ihrer knapp 6 Millionen Einzelmitglieder das EU-Parlament auf, die Zustimmung zur Juncker-Kommission zu verweigern. Denn das von Jean-Claude Juncker präsentierte Personaltableau und seine Aufträge an die Kommissare lassen die alarmierende Bewertung zu, dass das Modell einer dank hoher Umweltstandards zukunfts- und wettbewerbsfähigen EU zerstört werden könnte.

"Eine Umfrage hat gerade wieder gezeigt, dass die EU-Bürger mehr Umweltschutz wollen. Die Volksvertreter im EU-Parlament müssen der künftigen Kommission ihre Zustimmung verweigern, wenn Juncker nicht im Bereich Umwelt- Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung nachbessert," fordert DNR-Präsident Prof. Dr. Hartmut Vogtmann.

Die deutschen und Brüsseler Umweltverbände fordern die EU-Parlamentarier auf, ihre Zustimmung zu einer neuen Kommission von vier entscheidenden Korrekturen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz abhängig zu machen:

1. Die Einsetzung eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin in für nachhaltige Entwicklung

2. Die Einsetzung eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin für Klimaschutz und Energieunion

3. Eine Änderung des Arbeitsauftrages an den Umweltkommissar, um die konsequente Umsetzung des vom EU-Parlament beschlossenen 7. Umweltaktionsprogramms und des geltenden Umweltrechts sicherzustellen

4. Eine konsequente Ausräumung möglicher Interessenskonflikte der Kandidaten

Diese Woche tagt das EU-Parlament in Straßburg. Im Oktober muss es der EU-Kommission in Gänze zustimmen oder sie ablehnen. Zuvor haben die Ausschüsse die Möglichkeit, Fragen an die designierten Kommissare zu stellen.

Raute


NABU Bundesgeschäftsstelle
Charitéstr. 3, 10117 Berlin

BUND Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin

WWF Deutschland
Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin

Deutscher Naturschutzring
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin


An
die Mitglieder des Europäischen Parlamentes

Offener Brief: Keine Zustimmung zur Juncker-Kommission bei Schwächung des Klima- und Umweltschutzes!

Berlin, 15. September 2014


Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

seit der Vorstellung der designierten neuen EU-Kommission durch ihren Präsidenten Jean-Claude Juncker am 10. September 2014 sind wir und unsere Partnerverbände in ganz Europa aufgrund der geplanten Marginalisierung von Klima- und Umweltschutz in der EU-Politik zutiefst besorgt. Das von Jean-Claude Juncker präsentierte Personaltableau und seine Aufträge an die Kommissare lassen die alarmierende Bewertung zu, dass das Modell einer dank hoher Umweltstandards zukunfts- und wettbewerbsfähigen EU zerstört werden könnte. In der Anlage finden Sie die Forderungen der zehn auf EU-Ebene führenden Umweltverbände (Green 10), die von BUND, DNR, NABU und WWF Deutschland ausdrücklich unterstützt werden, sowie die Erläuterung der Kritik an den einzelnen Punkten des Juncker-Pakets.

Wir bitten Sie insbesondere, Ihre Zustimmung zu einer neuen Kommission von vier entscheidenden Korrekturen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz abhängig zu machen:

  1. Die Einsetzung eines/r Vizepräsidenten/in für Nachhaltige Entwicklung
  2. Die Einsetzung eines/r Vizepräsidenten/in für Klimaschutz und Energieunion
  3. Eine Änderung des Arbeitsauftrages an den Umweltkommissar, um die konsequente Umsetzung des vom EU-Parlament beschlossenen 7. Umweltaktionsprogramms und des geltenden Umweltrechts sicher zu stellen
  4. Eine konsequente Ausräumung möglicher Interessenskonflikte der Kandidaten

Im vergangenen Mai haben wir unsere insgesamt fast sechs Millionen Mitglieder und Förderer zur Europawahl aufgerufen. Das Europäische Parlament hat sich in der Vergangenheit oft als Anwalt einer erfolgreichen Integration von Umwelt-, Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen erwiesen. Bitte enttäuschen Sie dieses Vertrauen nicht und stimmen Sie der neuen Kommission nur zu, wenn die genannten Forderungen erfüllt sind.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Hubert Weiger
Vorsitzender des BUND

Eberhard Brandes
WWF Deutschland
Geschäftsführender Vorstand

Prof. Dr. Hartmut Vogtmann
DNR-Präsident

Olaf Tschimpke
NABU-Präsident

Raute


Green 10 - Forderungn

Warum das Europäische Parlament Jean-Claude Junckers Versuche blockieren sollte, die Umweltpolitik der EU zu untergraben

12. September 2014

Die Green 10 befürchten, dass die Struktur der neuen Europäischen Kommission, die schriftlichen Aufträge sowie die Auswahl der Kommissarinnen und Kommissare, wie sie am 10. September präsentiert wurde, eine ernsthafte Herabstufung des Umweltschutzes sowie eine Rücknahme der bisherigen Bekenntnisse der EU zu nachhaltiger Entwicklung, Ressourceneffizienz, Luftreinhaltung, dem Erhalt der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz bedeutet.

Dies wäre ein Verrat an den Interessen der EU-Bürgerinnen und Bürger, denen in überwältigender Mehrheit der Umweltschutz ein wichtiges Anliegen ist. Die Eurobarometer-Umfrage 416 vom 8. September 2014 zeigt, dass trotz der Wirtschaftskrise 95 Prozent der 28.000 Befragten angaben, der Schutz der Umwelt sei ihnen persönlich wichtig und in diesem Bereich müsse mehr unternommen werden. Es belegt, dass eine stabile Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger die EU-Umweltgesetzgebung unterstützt und eine energischere Durchsetzung wünscht. Eine Forderung der Öffentlichkeit nach umweltrechtlicher Deregulierung lässt sich daraus keinesfalls ableiten.

Eine Herabstufung der Umwelt- und Naturschutzstandards der EU würde einer faktischen Annullierung des 7. Umweltaktionsprogramms (7.UAP) gleichkommen, obwohl dieser rechtlich verbindliche Beschluss von der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament erst im letzten Jahr verhandelt und vereinbart worden ist. Der gewählte Präsident Juncker scheint diese rechtlich verbindlichen Prioritäten zu ignorieren. Dies ist nicht hinnehmbar.


Was kann das Europäische Parlament unternehmen?

Das Europäische Parlament muss entschieden reagieren, denn diese Politik droht ohne demokratische Debatte 30 Jahre EU-Umweltpolitik ungeschehen zu machen. Die Mindestforderungen des Parlamentes müssen folgende Punkte abdecken:

1. Ernennung einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten für Nachhaltigkeit, der bzw. die die Ressorts Umwelt, Fischerei, Landwirtschaft und Regionalpolitik koordiniert. Dies würde der Umwelt- und Ressourcenpolitik die angemessene Bedeutung geben. Zudem muss der Vizepräsident für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit Umweltbelange ausdrücklich in seine politische Planung integrieren.

2. Aufwertung der Vizepräsidentin für die Energieunion zur Vizepräsidentin für Klimaschutz und Energieunion - und eine entsprechende Anpassung ihres Auftrags. Dies würde bedeuten, dass die Vertreterin der EU-Kommission in den internationalen Klimaverhandlungen einen klaren Auftrag hätte, die Klimakrise anzugehen. Desweiteren sollte eine aktive Klimapolitik ein Grundpfeiler für die Arbeit aller acht Mitglieder des "Projektteams für eine robuste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik" werden.

3. Garantie eines starken Umweltressorts, durch die Wiederherstellung seiner Kompetenzen und die Vergabe eines neuen Auftrags an den Kommissar, die Arbeit des Europäischen Parlaments zu respektieren und das 7. Umweltaktionsprogramm umzusetzen. Das Parlament muss weiterhin verlangen, dass der Auftrag an den Umweltkommissar, die Naturschutzrichtlinien zu schwächen, ersetzt wird durch eine Anweisung, die Naturschutzgesetzgebung konsequent umzusetzen und auf das 2020-Ziel der EU zur biologischen Vielfalt hinzuarbeiten. Er sollte auch vorrangig bestrebt sein, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, indem die relevanten Gesetze in den Bereichen Luftreinhaltung und Chemikalien gestärkt statt geschwächt werden und indem die Verantwortlichkeit für Biozide und Pestizide der GD Umwelt zurückübertragen wird.

4. Klärung möglicher Interessenskonflikte bei den Kandidatinnen und Kandidaten, besonders im Bereich Klima und Energie.


Wesentliche Kritikpunkte zur neuen Zusammensetzung der Kommission, wie sie am 10. September 2014 präsentiert wurde:
I. Zum ersten Mal seit 25 Jahren wird es keinen vollwertigen Umweltkommissar/keine vollwertige Umweltkommissarin geben.

Die Verlagerung von einem verantwortlichen Kommissar für den Umweltschutz hin zu einer geteilten Zuständigkeit für andere anspruchsvolle Themen bedeutet eine eindeutige Herabstufung von Umweltthemen in der Rangfolge der politischen Prioritäten. Die Schwächung des Umweltressorts wird zusätzlich dadurch unterstrichen, dass in den Zuständigkeiten der Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen jeglicher Bezug auf das Thema fehlt. Obwohl der Umweltschutz nun in den Zuständigkeitsbereich des Vizepräsidenten für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit fällt, fehlt in dessen Auftrag jedoch eine entsprechende Erwähnung. Ein weiterer Punkt ist die Neuzuteilung der Verantwortung für die Beziehungen mit der Europäischen Chemikalienagentur von GD Umwelt an die GD Unternehmen und Industrie. Angesichts der Aufgabe der Agentur, Europas Bürgerinnen und Bürger vor schädlichen Chemikalien zu schützen, ist dies eine klare Bevorzugung von Wirtschaftsinteressen vor dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und verstößt damit eklatant gegen die REACH-Verordnung.

II. Nachhaltigkeit scheint aus den Prioritäten der EU verschwunden zu sein.

Ökologische Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und die "Green Economy" sind überhaupt nicht auf der Ebene der Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen angesiedelt; die einzige Ausnahme ist ein verhaltener Hinweis auf 'grünes Wachstum' im Auftrag der Kommissarin für die Energieunion. Dies weist auf eine Kommission hin, die in ihrer Arbeit einem veralteten Wachstumsparadigma folgen wird: einem Paradigma, das die Industrien und Arbeitsplätze der Vergangenheit denen der Zukunft vorzieht, das von den Grenzen und Beschränkungen der wirklichen Welt meilenweit entfernt ist und zudem oft mit enormen Kosten für Umwelt und Gesundheit einhergeht. Aber die Folgen reichen um vieles weiter: der gewählte Präsident Jean-Claude Juncker hat deutlich gemacht, dass nur Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen dazu befugt sein werden, Gesetzesentwürfe einzubringen, und dass nur solche Gesetzesentwürfe angenommen werden, die mit seinen Prioritäten übereinstimmen[1]. Da die Umwelt jedoch in der Prioritätenliste unerwähnt bleibt und kein Vizepräsident und keine Vizepräsidentin sich für ihre Belange einzusetzen befugt ist, kommt dies einem völligen Erliegen der gesetzgeberischen Aktivitäten der EU im Bereich der Umweltpolitik gleich.

III. Der Auftrag an den Kommissar für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei ist ausschließlich auf Deregulierung ausgerichtet.

Der designierte Kommissar Vella ist beauftragt, die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu überprüfen und eine Zusammenführung und ,Modernisierung` derselben in Erwägung zu ziehen. Dies sind wohlbekannte Codewörter, die von denjenigen benutzt werden, die die Standards des Naturschutzes in der EU senken wollen. Dies ist umso skandalöser, da die EU noch weit von ihrem Ziel zum Stopp des weiteren Verlustes von biologischer Vielfalt entfernt ist und davon, ihren internationalen Verpflichtungen unter der UN-Konvention über die Biologische Vielfalt nachzukommen. Formal greift dies auch dem laufenden "Fitness Check" vor, in dem die Kommission gegenwärtig eine weitreichende Prüfung der Wirksamkeit der Vogelschutz- und FFH- Richtlinien durchführt. Ausgesprochen besorgniserregend ist, dass das Umweltressort in die Verantwortung eines Kommissars gegeben wird, dessen Regierung im Zielfeuer scharfer internationaler Kritik steht, da sie es versäumt, die EU-Gesetzgebung zum Vogelschutz umzusetzen. MdEPs haben Malta wiederholt wegen der massenhaften Tötung von Zugvögeln kritisiert, die gegen geltendes EU-Recht verstößt. Nun ist ein Mitglied der Regierung von Malta, die wegen Gesetzesbruchs verurteilt wurde, damit beauftragt, eben dieses Gesetz zu überarbeiten.

Das Mandat fordert Kommissar Vella zudem explizit dazu auf, zwei besonders relevante, von der noch amtierenden Kommission ausgehende, Vorhaben anzuhalten und zu überprüfen: Das Gesetzespaket zur Luftreinhaltung und das zur Kreislaufwirtschaft.

Auch wenn wir es sehr begrüßen, dass Kommissar Vellas schriftlicher Auftrag, die nachhaltige Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik erwähnt, sind wir schockiert angesichts des Fehlens jeglicher Bezugnahme auf die Umweltziele der EU, wie sie im 7. Umweltaktionsprogramm dargelegt sind, einschließlich des 2020-Ziels der EU zur biologischen Vielfalt. Stattdessen konzentriert es sich auf Vereinfachung und den Abbau von Hemmnissen für die Wirtschaft. Es erwähnt weder die Notwendigkeit, irgendeines der bereits formulierten EU-Ziele zu erreichen, geschweige denn, neue Initiativen anzustoßen. Dies ist ein Auftrag zur Untätigkeit und zur Aushöhlung der gegenwärtigen Standards im Umweltschutz.

IV. Spiel mit der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger

Die Gefährdung der Gesundheit durch Umweltverschmutzung und - schädigung ist eine Hauptsorge der Europäerinnen und Europäer. Umwelt und Gesundheit ist eine der drei Prioritäten des 7. Umweltaktionsprogramms. Jean-Claude Junckers Prioritäten und seine strukturelle Neuausrichtung setzen die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern aufs Spiel: die Verschiebung mehrerer Zuständigkeiten für die Regulierung schädlicher Chemikalien von den GDs Umwelt sowie Gesundheit und Verbraucherschutz zur GD Unternehmen und Industrie zeigt klar, dass hier wirtschaftlichen Interessen der Vorrang vor menschlicher Gesundheit eingeräumt wird. Die Ankündigung, das Paket zur Luftreinhaltung überprüfen zu wollen, zeigt, dass Jean-Claude Juncker willens ist, den Bürgerinnen und Bürgern Europas weiterhin die horrenden Kosten von 900 Milliarden EUR jährlich aufzubürden, die durch Luftverschmutzung verursacht werden.

V. Die Zusammenführung der Bereiche Klima und Energie und die Unterstellung des zuständigen Kommissars unter eine Vizekommissarin für die Energieunion ist ein Hinweis darauf, dass der Klimaschutz den Belangen des Energiemarkts untergeordnet wird.

Die Zusammenführung der Bereiche Klima- und Energiepolitik unter einem Kommissar und das Fehlen des Themas Klima im Auftrag der Vizepräsidentin für die Energieunion (sowie dieser Titel an sich) weist darauf hin, dass die Klimapolitik zu einem Randthema innerhalb einer noch näher zu definierenden Energiepolitik werden wird. Zu einer Zeit, da die Naturwissenschaft auf breiter Front den Konsens vertritt, dass der Klimawandel eine der größten Bedrohungen der Menschheit ist und weitreichende Folgen für Wirtschaft, Sicherheit, Einwanderung usw. haben wird, ist dies schlicht untragbar.

VI. Die Wahl eines Kommissars für Klima und Energie, der bekannterweise Verbindungen zu Unternehmen aus der Branche der fossilen Energieträger hat, legt einen Interessenskonflikt nahe.

Laut seiner Erklärung im Rahmen der Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 besitzt Kommissar Cañete Anteile an Unternehmen der Ölindustrie. Dies ist ein klarer Interessenskonflikt. Die zivilgesellschaftlichen Akteure haben die Rolle, die er in der Umwelt-, Landwirtschafts-, Fischerei- und Klimapolitik Spaniens gespielt hat, durchweg als rückschrittlich kritisiert.

[1] "Grundsätzlich werde ich keine neue Initiative ins Arbeitsprogramm der Kommission aufnehmen oder es auf die Tagesordnung des Kollegiums setzen, solange es nicht von einem Vizepräsident oder einer Vizepräsidentin vorgebracht wird, auf der Grundlage stichhaltiger Argumente und einer klaren Herleitung, die mit den vordringlichen Projekten der Politischen Richtlinien übereinstimmt." Aus Junckers Auftrag an seine Kommission.

Kontakt für die Green 10:
Ariel Brunner, BirdLife Europe; Ariel.Brunner@birdlife.org

Kontakte von Green 10-Organisationen in Deutschland:
Magnus Wessel, BUND (Friends of the Earth Germany);
Magnus.Wessel@bund.net
Bjela Vossen, DNR (EEB-Mitglied); Bjela.Vossen@dnr.de,
Konstantin Kreiser, NABU (BirdLife-Partner in Deutschland);
Konstantin.Kreiser@NABU.de
Alois Vedder, WWF Deutschland; Alois.Vedder@wwf.de

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Quelle:
Pressemitteilung, 16.09.2014
Deutscher Naturschutzring
Dachverband der deutschen Natur-, Tier-
und Umweltschutzverbände e.V. (DNR) e.V.
Marienstr. 19-20, 10117 Berlin-Mitte
Tel.: 030/6781775-70, Fax: 030/6781775-80
E-Mail: info@dnr.de
Internet: www.dnr.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2014