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STANDPUNKT/514: Keine Weihnachtsgeschenke für Fracking-Unternehmen (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 11. Dezember 2013

BUND legt juristische Expertise zur Versagung der Konzession vor

Keine Weihnachtsgeschenke für Fracking-Unternehmen



Stuttgart. Noch prüft das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) in Absprache mit dem Landesumweltministerium einen Antrag des Fracking-Unternehmens Parkyn Energy, die Konzessionen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas) in Baden-Württemberg zu verlängern. "Nach unseren Informationen steht die Entscheidung unmittelbar bevor. Wir fordern die Landesbehörden nachdrücklich auf, die Konzessionen für Fracking keinesfalls zu verlängern. Dies wäre der erste Schritt, Fracking in Baden-Württemberg zu erlauben. Das wiederum steht im Widerspruch zu den Aussagen der Landesregierung und parteiübergreifenden Beschlüssen des Landtages", erläutert BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender.

Der BUND hat eine juristische Expertise in Auftrag gegeben, aus der hervorgeht, dass es rechtssicher möglich ist, die Verlängerung der Konzessionen abzulehnen. "Diese Expertise haben wir auch an das Umweltministerium weiter gegeben, denn unser Gutachten kommt zu anderen Schlussfolgerungen als das zuständige Landesbergamt. Einen Automatismus für die Konzessionsverlängerung gibt es nicht", so Dahlbender.

Der vom BUND beauftragte Bergrechtsexperte Dirk Teßmer kam zur eindeutigen Bewertung, derzufolge mehrere Versagensgründe nach § 11 des Bundesberggesetzes (BbergG) vorliegen und die beantrage Erlaubnisverlängerung abzulehnen ist.

"Es reicht nicht, wenn Umweltminister Untersteller sich verbal gegen Fracking ausspricht. Wir erwarten, dass er auch den Mut aufbringt, zu handeln und der Ausbreitung von Fracking in Baden-Württemberg einen Riegel vorzuschieben", so Dahlbender. Das Umweltministerium müsse dafür sorgen, dass keinerlei vorbereitende Aktivitäten für Fracking stattfinden können. Mit dem juristischen Gutachten bietet der BUND eine fachlich fundierte Unterstützung dafür, erläutert Dahlbender und ergänzt: "Selbst wenn Parkyn Energy gegen die Landesregierung klagen sollte - was nicht zwangsläufig zu erwarten ist - können die Behörden auf Grundlage des Gutachtens gelassen bleiben".

Der BUND sieht im Übrigen viel eher die Gefahr, dass das Unternehmen Schadenersatzansprüche gegen das Land gelten machen wird, wenn im weiteren Verlauf des bergrechtlichen Verfahrens die Erteilung der Bewilligung zur Gewinnung des Erdgases versagt würde, obwohl die Gründe der Ablehnung bereits zum jetzigen Zeitpunkt bekannt waren.

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Quelle:
Presseinformation, 11.12.2013
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
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Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Dezember 2013